Gebühren Finanzgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

06.07.2015, 15:50

Hallo :wink2

Ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Wir haben gegen eine Familienkasse rückständiges Kindergeld eingeklagt. Im Folgenden wird Schriftverkehr geführt. Zwischenzeitlich hat die Familienkasse einen Bescheid erlassen und einen Nachzahlungsbetrag in der von uns eingeklagten Höhe festgesetzt. Der Rechtsstreit wurde sodann für erledigt erklärt. Die Kosten wurden der Beklagten auferlegt.

Welche Kosten kann ich nun im KFA geltend machen? Die Verfahrensgebühr Nr. 3200 ist klar. Kann ich ebenfalls eine Erledigungsgebühr abrechnen?

Die in Ansatz gebrachten Kopiekosten wurden von der Gegenseite moniert. Was passiert mit den Gerichtskosten? Trägt diese alleine der Kläger, weil die Familienkasse nach § 2 GKG befreit ist?

Ich stehe etwas auf dem Schlauch ... :augenreib
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