Schutzschriftenregistergebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sevel
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#1

06.07.2015, 13:08

ich grüble momentan über folgende Probleme:

Wie ihr wisst, kostet ja (derzeit) die Hinterlegung einer Schutzschrift beim Schutzschriftenregister 45 €. Diese Schutzschrift wird bei allen Gerichten hochgeladen, die da mitmachen. Generell ist diese Gebühr erstattungsfähig. Soweit so gut, nur:

1. Der Gegner hat die einstweilige Verfügung nun bei einem Gericht gestellt, das NICHT dabei ist. Hier hatten wir die Schutzschrift zwar postalisch hinterlegt, aber nunmal nicht mit dem Register...trotzdem ansetzbar? (Ich befürchte ja fast, dass nicht, aber wollte mal noch eine andere Meinung einholen...)

2. Wir vertreten mehrere Parteien und haben diese auch als "mögliche Antragsgegner" gemeldet. Nun hat der Gegner eV in drei Fällen gestellt. Wir haben die Schutzschrift natürlich nur einmal hinterlegt... bis dato ist aber nur ein Verfahren abgeschlossen. Müssen wir qouteln?? :patsch
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