Abrechnung Trennungs-/ Scheidungsfolgenvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SammyStar
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#1

29.06.2015, 16:40

Hallo!

Ich soll für unseren Mandanten die Angelegenheiten Zugewinn und Trennungsunterhalt abrechnen. Nachdem man sich auf schriftlichem Wege in beiden Angelegenheiten nicht einigen konnte, kam es zwischen den Parteien in Anwesenheit der Anwälte zu einem Treffen, in dem man sich über die beiden Punkte doch noch einigen konnte. Es wurde schließlich vor dem Notar im Beisein der Anwälte die Vereinbarung beim Notar abgeschlossen. Soweit, so gut. Jetzt frage ich mich, ob ich die beiden Sachen getrennt voneinander abrechnen soll, also Abgelegenheit Zugewinn für sich mit der GG und der EG und die Angelegenheit Trennungsunterhalt ebenfalls mit GG und EG. Wenn ich aber diese beiden Sachen getrennt voneinander abrechne mit ihren jeweiligen Streitwerten, dann komme ich auf mehr Gebühren, als wenn ich einen Gesamtstreitwert bilde und dann die GG und die EG abrechne. Ich will nichts falsch machen. Wie ist denn nun die richtige Vorgehensweise???

Danke!
littlesunshine295
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#2

02.07.2015, 15:13

Wir hatten einmal denselben Fall auf der Arbeit :wink2

Wir haben hier einen Gesamtstreitwert für die notarielle Vereinbarung gebildet und daraus dann die Geschäftsgebühr sowie die Einigungsgebühr abgerechnet.

Jedoch haben wir in unserem Fall eine 1,8 Geschäftsgebühr in Ansatz gebracht.
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