Auftrag an den Gerichtsvollzieher

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
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#1

26.06.2015, 11:55

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe einen ZV-Auftrag gemacht und möchte es jetzt losschicken! Meine Frage ist oben auf dem Antrag steht (bitte zweifach einreichen) muss ich auch gem. die Anlagen (Forderungsaufstellung, Titel ect.) auch doppelt einreichen?? Oder nur den ZV-Auftrag?

Liebe Grüße und danke im Voraus
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sunny84
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#2

26.06.2015, 11:56

Die Forderungsaufstellung würde ich doppelt beifügen, die restlichen ZV-Unterlagen (Titel etc.) reichen einfach.
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pirlanta
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#3

26.06.2015, 12:01

Danke dir :)
Pilgrim

#4

26.06.2015, 12:02

so mache ich das auch

Wurde noch nie beanstandet
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Js123
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#5

26.06.2015, 12:05

Wo steht denn das mit zweifach einreichen? Reiche die immer nur einmal ein und wurde auch noch nie beanstandet :oops: :oops:
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#6

26.06.2015, 12:18

auf deinem ZV Auftrag (oben Rechts)
vinya
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#7

26.06.2015, 13:02

Also auf dem Auftragsformular, das ich verwende, steht das nicht drauf.

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... g/GV_6.pdf

Oder ich bin blind.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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#8

26.06.2015, 13:50

vinya hat geschrieben:Also auf dem Auftragsformular, das ich verwende, steht das nicht drauf.

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... g/GV_6.pdf

Oder ich bin blind.
Bei dem von mir verwendeten Formular steht das oben rechts, bei dem von Dir verlinkten Formular ist dort nur eine Strichlinie (über den Kontaktangaben). Ich habe Anträge allerdings schon immer zweifach eingereicht.
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sunny84
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#9

26.06.2015, 16:35

Ich denk mal, wenn man nicht zweifach einreicht, macht der GV halt ne Kopie, die er dann ggf. berechnet. Muss man sich halt überlegen, was einem lieber ist :)

In meiner alten Kanzlei wurden die Anträge früher sogar dreifach eingereicht (weiß Gott warum...)
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#10

29.06.2015, 10:42

sunny84 hat geschrieben:Ich denk mal, wenn man nicht zweifach einreicht, macht der GV halt ne Kopie, die er dann ggf. berechnet. Muss man sich halt überlegen, was einem lieber ist :)
Ich habe auch schon Kopien berechnet bekommen, obwohl der Antrag zweifach eingereicht wurde. Hat wohl was mit kopieren-geht-schneller-als-vergleichen zu tun und ist auch gerne Thema bei den PfÜbs.
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