Hallo Ihr Lieben,
Ich habe einen ZV-Auftrag gemacht und möchte es jetzt losschicken! Meine Frage ist oben auf dem Antrag steht (bitte zweifach einreichen) muss ich auch gem. die Anlagen (Forderungsaufstellung, Titel ect.) auch doppelt einreichen?? Oder nur den ZV-Auftrag?
Liebe Grüße und danke im Voraus
Auftrag an den Gerichtsvollzieher
- sunny84
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Die Forderungsaufstellung würde ich doppelt beifügen, die restlichen ZV-Unterlagen (Titel etc.) reichen einfach.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Also auf dem Auftragsformular, das ich verwende, steht das nicht drauf.
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... g/GV_6.pdf
Oder ich bin blind.
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Oder ich bin blind.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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Bei dem von mir verwendeten Formular steht das oben rechts, bei dem von Dir verlinkten Formular ist dort nur eine Strichlinie (über den Kontaktangaben). Ich habe Anträge allerdings schon immer zweifach eingereicht.vinya hat geschrieben:Also auf dem Auftragsformular, das ich verwende, steht das nicht drauf.
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... g/GV_6.pdf
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Ich denk mal, wenn man nicht zweifach einreicht, macht der GV halt ne Kopie, die er dann ggf. berechnet. Muss man sich halt überlegen, was einem lieber ist
In meiner alten Kanzlei wurden die Anträge früher sogar dreifach eingereicht (weiß Gott warum...)
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Ich habe auch schon Kopien berechnet bekommen, obwohl der Antrag zweifach eingereicht wurde. Hat wohl was mit kopieren-geht-schneller-als-vergleichen zu tun und ist auch gerne Thema bei den PfÜbs.sunny84 hat geschrieben:Ich denk mal, wenn man nicht zweifach einreicht, macht der GV halt ne Kopie, die er dann ggf. berechnet. Muss man sich halt überlegen, was einem lieber ist
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