Strafsache: 2 Tatvorwürfe angeklagt - 1 Freispruch in HV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Little Wombat
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#1

25.06.2015, 11:11

Ich habe hier ein kleines Problem mit der richtigen Abrechnung einer Strafsache. Dabei geht es weniger darum, welche Gebühren angefallen sind, als um die Frage, wie ich jetzt genau vorgehen muss.

Zum Fall:
Unser Mandant wurde wegen 2 Tatvorwürfen angeklagt. In der Hauptverhandlung ist er wegen eines Tatvorwurfes freigesprochen worden. Wie muss ich das jetzt genau abrechnen? Es sind folgende Gebühren angefallen (Pflichtverteidiger):

4100
4104
4110
4112 (Termin länger als vier Stunden)
4114
P&T Entgelt
1009 Kopien
MwSt

Rechne ich jetzt für den Freispruch ganz normal die Wahlverteidigergebühren ab und ziehe von dem Betrag die Pflichtverteidigergebühren ab?

:thx
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Adora Belle
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#2

25.06.2015, 11:38

Deine Gebührenziffern stimmen nicht. Wenn Ihr beim Landgericht wart, sind 4112, 4114 und 4116 angefallen.

Wie lautet der Kostenausspruch? Du musst wahrscheinlich eine Differenzberechnung durchführen.

http://www.foreno.de/rvg-bis-31-7-2013- ... 38281.html
Little Wombat
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#3

25.06.2015, 15:08

Den Kostenausspruch kenne ich leider noch nicht. HV Termin war am 19.06.15 (Jugendkammer AG). Ich werde erst einmal die Pflichtverteidigergebühren anmelden und den restlichen Gebühren sobald das Urteil mit dem Kostenausspruch vorligt. Wobei ich gerade sehe, dass ich eine falsche Kennziffer für die Terminsgebühr genommen habe.

Jedenfalls danke für die schnelle Hilfe und den Link.
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salkavalka
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#4

26.06.2015, 00:49

Erstmal ganz normal die Pflichtverteidigervergütung abrechnen. Häufig bringt es in dieser Konstellation nicht viel, die Wahlverteidigergebühren geltend zu machen. Wird nach der Differenzmethode festgesetzt sind die gesamten Verteidigerkosten den Kosten, die entstanden wären, wenn nur die verurteilte Sache verfolgt worden wäre, gegenüberzustellen. Nur die Differenz wird erstattet. Von der Differenz werden aber regelmäßig die gesamten Pflichtverteidigerkosten abgezogen. Häufig sind dann die bereits gezahlten Pflichtverteidigerkosten höher als die Differenz.
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#5

26.06.2015, 11:52

Das machen nicht alle Gerichte so, aber es setzt sich wohl immer mehr durch. Leider, aus Verteidigersicht.

@salkavalka: Du müsstest mal bitte noch Deinen Beruf im Profil ergänzen. Man sieht ihn zwar, wenn man Dich "nachguckt", aber er taucht seit der Forenumstellung nicht mehr im Profil auf.
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