vorläufiger und endgültiger Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kessie_K
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#1

25.06.2015, 09:45

Guten Morgen,

ich habe folgende grundlegende Verständnisfrage...

Klage wir eingereicht, vorläufiger Streitwert mit 10.000 € angegeben. Dann ergeht ein Urteil zugunsten des Klägers in dem ihm aber nur 8.000 zugesprochen werden. Nach welchem Wert rechnet man nun RA-Gebühren ab? Gerichtskosten wurden ja auch 10.000 € eingezahlt.

Ich denke da an die Vergleichsgebühr: Man setzt ja auch nicht den Wert an "über den man sich geeinigt hat" sondern den, über den gesprochen/verhandelt wurde.

Man wird wohl einen Antrag auf Streitwertfestsetzung stellen, aber was kommt bei dem raus? 10.000 oder 8.000 ?

LG
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Liesel
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#2

25.06.2015, 09:48

Der SW richtet sich nach den Anträgen.
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#3

25.06.2015, 09:53

Also ja immer nach dem vorläufigen Streitwert?
Wofür lasse ich dann den Streitwert festsetzen?
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#4

25.06.2015, 09:58

Der SW kann sich im Laufe des Verfahrens ändern durch weitere Anträge. Daher ist ein vorläufig festgesetzter SW nicht immer identisch mit dem bei Beendigung des Verfahrens festzusetzender SW.
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#5

25.06.2015, 09:59

Nach welchem Wert richten sich denn die RA-Gebühren in meinem Beispiel?
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#6

25.06.2015, 10:14

Wenn Antrag über 10.000,00 Euro gestellt wurde, dann nach diesem Wert. Vorausgesetzt, es ist nichts weiter passiert (weitere Anträge, teilweise Klagerücknahme, Widerklage etc.).
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#7

25.06.2015, 10:17

Ok, vielen Dank!
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