Guten Morgen,
ich habe folgende grundlegende Verständnisfrage...
Klage wir eingereicht, vorläufiger Streitwert mit 10.000 € angegeben. Dann ergeht ein Urteil zugunsten des Klägers in dem ihm aber nur 8.000 zugesprochen werden. Nach welchem Wert rechnet man nun RA-Gebühren ab? Gerichtskosten wurden ja auch 10.000 € eingezahlt.
Ich denke da an die Vergleichsgebühr: Man setzt ja auch nicht den Wert an "über den man sich geeinigt hat" sondern den, über den gesprochen/verhandelt wurde.
Man wird wohl einen Antrag auf Streitwertfestsetzung stellen, aber was kommt bei dem raus? 10.000 oder 8.000 ?
LG
vorläufiger und endgültiger Streitwert
- Liesel
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Der SW richtet sich nach den Anträgen.
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Der SW kann sich im Laufe des Verfahrens ändern durch weitere Anträge. Daher ist ein vorläufig festgesetzter SW nicht immer identisch mit dem bei Beendigung des Verfahrens festzusetzender SW.
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Wenn Antrag über 10.000,00 Euro gestellt wurde, dann nach diesem Wert. Vorausgesetzt, es ist nichts weiter passiert (weitere Anträge, teilweise Klagerücknahme, Widerklage etc.).
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