#Hallo ihr Lieben,
ich stehe ein wenig auf dem Schlauch. Ich muss eine Abrechnung gegenüber der RSV machen in einer weitestgehend verwaltungsrechtlichen Angelegenheit. Unsere Mandanten kamen zu uns, weil sie verhindern wollen, dass auf dem Nachbargrundstück von der Gemeinde ein Gebäude errichtet wird. Sie wurden dann auch von uns gegenüber der Gemeinde vertreten. Es wurden Einwendungen vorgebracht, dann ein Bürgerbegehren für die Durchführung eines Bürgerentscheids, ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids folgt als nächstes.
Ich würde grundsätzlich eine Geschäftsgebühr abrechnen, da ja gerichtlich bisher noch nichts gelaufen ist (das kommt aber ggf. noch dazu). Aber sicher bin ich mir da auch nicht. Die größte Frage ist aber, welchen GW ich hier ansetzen kann??
Ich weiß das ist schon sehr speziell, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der auch beim Baurechts- oder Verwaltungsrechtsanwalt arbeitet und sich damit auskennt...Ich bin für jeden Vorschlag oder Tipp dankbar!
Vielen Dank!!
Abrechnung in verwaltungsrechtlicher Angelegenheit
- Pepples
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Schon mal in den Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaut, ob da was passt?
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