Hallöchen und guten Abend, jetzt bräuchte ich auch mal eure Hilfe.
Wir haben einen KFA der Gegenseite bekommen, diese beantragt neben den Gebühren ebenfalls Abwesenheitsgeld für einen Ortstermin, welcher am Sitz deren Kanzlei ist.
Also:
RA-Kanzlei in A
Gericht in B
Mandant in A
Nunmehr war neben einem Gerichtstermin beim Gericht in B, auch ein Ortstermin des Sachverständigen in A.
Die Gegenseite macht nunmehr im KFA zwar keine Fahrtkosten (KM) geltend, aber Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG . Ist dies berechtigt? Ich würde sagen nein.
Kennt jemand eine Rechtsprechung, die ich zitieren könnte?
Vielen Dank
LG
NH
Abwesenheitsgeld bei Ortstermin im Ort der Kanzlei?
- Adora Belle
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Du brauchst keine Rechtsprechung, sondern nur das Gesetz. In Vorbemerkung 7 Abs.2 ist definiert, wann eine Geschäftsreise vorliegt. Das ist beim Gegner nicht der Fall, wenn er in der eigenen Gemeinde bleibt, und darum gibt es für ihn auch kein "Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise".
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- NORTHERN DINO
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Findet am örtlichen Gericht ein Gerichtstermin statt, gibt es auch keine Reisekosten. Für einen OT kann nichts anderes gelten.
~ Grüßle ~
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