Kfa
Wir Kläger Klage vor 01.07.13 Beklagte zeigt Verteidigung nach 01.08.13 an Kfa stellt Beklagter nach neuer rvg darf er das? Wir als Kläger müssen Kfa nach alter rvg berechnen . Kann ich das vom Beklagten monieren u schreiben es ist alte rvg anzuwenden?
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Du Refa?
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§ 60 RVG
Gibt es einen Anhaltspunkt für die Beauftragung?
Gibt es einen Anhaltspunkt für die Beauftragung?
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Mit einer vernünftigen Schreibweise könnte man den Startbeitrag viel besser lesen. Interpunktion ist Glückssache...
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Wir sind Kläger u haben Klage vor dem
01.07.2013 eingereicht. Die Gegenseite hat sich erst nach dem 01.08.2013 ihre Verteidigung gegen die Klage angezeigt. Gilt für beide Parteien altes recht o geht es auch dass wir im Kfa altes recht u die Gegenseite neues rvg anwendet?
01.07.2013 eingereicht. Die Gegenseite hat sich erst nach dem 01.08.2013 ihre Verteidigung gegen die Klage angezeigt. Gilt für beide Parteien altes recht o geht es auch dass wir im Kfa altes recht u die Gegenseite neues rvg anwendet?
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Geniesserin hat geschrieben:§ 60 RVG
Gibt es einen Anhaltspunkt für die Beauftragung des gegnerischen Bevollmächtigten?
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Meine Güte. Bist Du auf der Flucht?
Es kommt auf den jeweiligen Auftrag an. Deshalb ist es durchaus möglich, dass der Kläger nach altem Recht und der Beklagte nach neuem Recht abrechnen müssen.
Es kommt auf den jeweiligen Auftrag an. Deshalb ist es durchaus möglich, dass der Kläger nach altem Recht und der Beklagte nach neuem Recht abrechnen müssen.
ich kann ja nur von der Verteidigungsanzeige ausgehen, dort hatte der Beklagte angezeigt, dass er diese vertritt und das war nach dem 01.08.2013 somit wären seine Kosten im KFA nach dem neuen Recht richtig
Wie sieht es mit den Fahrtkosten aus? Gegner sitzt in Italien und wir haben in Heidelberg geklagt. Gegnerbevollmächtigter haben sitzt in München, Rom und Italien und die Münchner Anwälte machen jetzt die Fahrtkosten geltend. die kann ich monieren??????????????