Abrechnung Strafrecht ohne PV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
schnorpsel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 20.02.2012, 09:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advolux

#1

15.06.2015, 13:42

Hallo,

folgendes Abrechnungsproblem stellt sich mir gerade. Drei Verfahren wurden verbunden vor Termin.
1x Freispruch und 2x Verurteilung. Pflichtverteidigung wurde abgelehnt. Den Freispruch kann ich doch ggü. der Landeskasse abrechnen ? Die Verurteilungen ggü. dem Mandanten abrechnen ?! Die Terminsgebühr geht im Verbund ja nur einmal und dann sicher nur bei dem führenden Verfahren ?! :roll:

Danke schon vorab für Eure Antworten! :thx
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

15.06.2015, 14:01

Welche Kostenentscheidung wurde denn getroffen?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
schnorpsel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 20.02.2012, 09:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advolux

#3

15.06.2015, 14:55

noch gar keine, mein Chef hat immer gern sofort eine Abrechnung am besten vorgestern.

D.h. ich muss die Kostenentscheidung erst abwarten ?! Vorher abrechnen geht gar nicht ?! :kopfkratz

VG
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

15.06.2015, 15:06

Wenn dein Chef die Kostenentscheidung im Termin nicht mitbekommen hat, musst du wohl abwarten, bis das Urteil zugestellt wurde.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Rechtsfachwirt
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 83
Registriert: 09.06.2015, 20:23
Beruf: Geprüfter Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)

#5

15.06.2015, 15:07

Naja, es wäre zumindest die sinnvollste Vorgehensweise, wenn ihr euch nicht 1000%ig sicher seid, wer welche Kosten wie tragen muss!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14387
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

15.06.2015, 15:46

Die Kostenentscheidung lautet sicher: Mdt trägt seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt wurde, im übrigen trägt die Staatskasse. Möglich, aber unwahrscheinlich, wäre auch eine Quote.

Deine Abrechnung ist schon ganz richtig, für die TG müsstest Du eine Differenzberechnung durchführen. Und nicht die Abtretungserklärung vergessen, sonst rechnet die Staatskasse auf.
schnorpsel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 20.02.2012, 09:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advolux

#7

16.06.2015, 12:08

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten ! :thx
schnorpsel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 20.02.2012, 09:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advolux

#8

18.06.2015, 09:45

Hallo,

ich muss doch nochmal nachfragen. Wie funktioniert das mit der Differenzberechnung für die Terminsgebühr? :kopfkratz
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14387
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#9

18.06.2015, 10:07

Du musst eine TG ansetzen für die gesamte Verteidigung und eine fiktive TG für den Teil, der verurteilt wurde. Nur die Differenz wird aus der Staatskasse erstattet.
schnorpsel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 20.02.2012, 09:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advolux

#10

18.06.2015, 10:52

Ich schnalle das nicht.

Abrechnung an Mandanten die zwei Verurteilungen: 2x GG, 2x VG, 1x TG da Verbund vor dem Termin.
In dem führenden Verfahren wurde er verurteilt. Für den Freispruch ans Gericht Abrechnung 1x GG & 1X VG.
Für die Differenzberechnung ? Keine Anhnung ich verstehe es nicht ! :augenreib
Antworten