Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tanjak89
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#1
10.06.2015, 15:45
Hallo zusammen,
ich hab hier eine Familiensache abzurechnen...
Wir haben eine einstweilige Anordnung Sorgerecht gestellt, die Gegenseite hat Antrag wg. Umgang gestellt. Nun wurde terminiert. Es fand an einem Tag um 10 Uhr mdl. Verhandllung in der Umgangssache statt und um 11 Uhr mdl. Verhandlung in der eA Sorgerecht statt. Es wurde Vergleich über beides geschlossen, in dem Vereinbarungen bis zum Jahresende getroffen wurden.
Wie rechne ich die Verfahren jetzt ab? 3100, 3104, 1003 in beiden Verfahren oder eine Rechnung über beide Verfahren unter Berücksichtigung § 15 III?
Vielen Dank
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#2
10.06.2015, 15:48
Wenn in beiden Verfahren verhandelt wurde und in beiden Verfahren ein Vergleich geschlossen wurde, rechnest Du getrennt ab.
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tanjak89
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#3
10.06.2015, 15:53
Auch wenn ein Vergleich über beide Verfahren geschlossen wurde?
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#4
10.06.2015, 17:31
In welchem Verfahren wurde der Vergleich geschlossen?
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tanjak89
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#5
11.06.2015, 09:22
Ich hab leider noch kein Protokoll, ich gehe aber davon aus, dass der Vergleich in dem Verfahren über das Sorgerecht geschlossen wurde, da der Termin um 11 Uhr stattgefunden hat.
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#6
11.06.2015, 09:29
Und der Termin um 10 Uhr hat nicht stattgefunden?
Ich finde es immer wenig sinnvoll so ganz ohne Protokoll ins Blaue hinein abzurechnen. Stimmt in der Regel hinten und vorne nicht. Die 2-3 Tage wird man wohl warten können.
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tanjak89
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#7
11.06.2015, 09:59
Doch, doch, der Termin um 10 Uhr hat schon auch stattgefunden. Ja, natürlich ist es sinnvoll das Protokoll abzuwarten, dennoch bleibt dann mein Abrechnungsproblem, dass ich zwei Verfahen habe, zwei Termine stattgefunden haben und ein Vergleich über beide Verfahren geschlossen wurde.
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Anahid
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#8
11.06.2015, 10:08
Dann rechnest Du in dem Verfahren von 10 Uhr VG + TG ab und in dem Verfahren von 11 Uhr VG + TG + EG (letztere aus dem zusammengerechneten Wert beider Verfahren).
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tanjak89
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#9
11.06.2015, 10:58
Und anrechnen muss ich nichts?
Danke für Eure Hilfe
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Anahid
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#10
11.06.2015, 11:02
Nein, Du musst nichts anrechnen.
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