Einigungsgebühr abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BärbelBW
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#1

10.06.2015, 10:14

Unterhaltsverfahren wurde abgeschlossen. Der Gegner hat einen Teil der Kosten zu zahlen. KfB liegt vor. Gegner will Kosten in Raten bezahlen.
Wenn ich dieser Ratenzahlung zustimme kann ich dann noch eine Gebühr für diese Ratenvereinbarung abrechnen (Einigungsgebühr)?
Viele Grüße
Bärbel
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Anahid
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#2

10.06.2015, 10:23

Ja, musst Du aber mit dem Gegner vereinbaren, dass der diese zu zahlen hat. Ansonsten ist die nicht erstattungsfähig und Du kannst die nur mit dem Mandanten abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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