Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kessie_K
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#11
09.06.2015, 13:19
Ja, macht Sinn..
Also, die Rückstände bleiben gleich. Jetzt wäre nur ein Urteil o. ä. dazu ein Traum