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Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 01.06.2015, 16:48
von BüroBüro
Hallo zusammen,

wir haben einen tollen neuen Fall und wissen nicht wie wir das abrechnen können:

Fall war bei LG (erste Instanz) anhängig, es wurde Berufung eingelegt zum OLG. Das OLG hat wieder zurückverwiesen an LG mit einer Entscheidung.
Gegen das jetzige Urteil vom LG (also das zweite) haben wir wieder Berufung eingelegt, sodass die Sache jetzt wieder beim OLG ist.
:kopfkratz

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 01.06.2015, 18:04
von Anahid
Ist leichter, als es aussieht. Abrechnungsvorschlag?

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 01.06.2015, 18:10
von 13
:mrgreen: Solche Sachen verwirren immer recht leicht, wenn die Sache zwischen den Instanzen hin und her tobt: Immer munter hoch und runter... :lolaway
Vllt. sollte man noch den Ausgang der jetzigen OLG-Instanz abwarten?

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 02.06.2015, 21:32
von Helga
Hallo,
Du rechnest jeden Verfahrensabschnitt ganz normal ab.
Also 1. das Verfahren vor dem Landgericht,
2. das Berufungsverfahren vor dem OLG,
3. das Verfahren nach Zurückverweisung vor dem LG(bei uns war es das gleiche Aktenzeichen, nur mit einer anderen Kammerangabe)
4. das 2. Berufungsverfahren

Es erfolgen keine Anrechnungen, also immer z.B. Verfahrens- und Terminsgebühr. Ich habe gerade keinen RVG Kommentar zur Hand, sonst hätte ich Dir hier auch den § nennen können. Wenn mir keiner zuvor kommt, ergänze ich diesen Beitrag morgen noch.

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 02.06.2015, 21:39
von 13
Was heißt denn hier "keine Anrechnung"? Das ist so pauschal nicht richtig:

Vertikalverweisung § 21 RVG

Zurückverweisung an ein untergeordnetes Gericht --> neuer Rechtszug --> alle Gebühren können noch mal entstehen --> ABER: Wird die Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen, das mit der Sache bereits befasst war, ist die VG auf die neu entstandene VG anzurechnen (Vorbem. 3 VI VV RVG).

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 24.06.2016, 00:01
von Bluestern
Hallo zusammen,

zwei Fragen bitte noch zum Thema:
1. I. Instanz LG
2. II Instanz, Berufung, OLG mit zurückweisung an das LG gem. § 21 I RVG
3. Verfahren wieder beim LG

Fragen:
a- Nach Zurückweisung sind wir wieder bei der I. Instanz oder bei der II.?
b- Habe ich eine 1,3 VG oder eine 1,6 VG?

Vielen lieben Dank!!

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 24.06.2016, 08:56
von Anahid
Nach Zurückverweisung bist Du wieder in der I. Instanz. Bislang hast Du sowohl eine 1,3 als auch eine 1,6 VG. Hast doch I. Instanz und Berufung = II. Instanz.

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 27.06.2016, 01:57
von Bluestern
Danke! Dann nach der Zurückweisung, wenn die Angelegenheit wieder in der I. Instanz geprüft wird, haben wir wieder eine 1,3 VG, die total angerechnet wird.
Entschieden wird wieder mit einem Urteil. Dagegen als Rechtsmittel ist die Berufung wieder möglich? Und wenn ja sind die entsprechenden Gerichtsgebühren für die II. Instanz noch mal zu bezahlen?

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 27.06.2016, 09:20
von Anahid
Ja, gegen das Urteil kann erneut die Berufung eingelegt werden. Zurückverweisung heißt ja, dass das erstinstanzliche Gericht irgendwie die Angelegenheit nicht so bearbeitet hat, wie es sollte (z.B. einen gebotenen Beweis nicht erhoben). Du hast ja in der II. Instanz kein "Urteil" im normalen Sinn, sondern das Urteil der I. Instanz wird aufgehoben und die Sache wieder zurückgegeben, sodass die Angelegenheit so gestellt wird, als wenn das Urteil noch nicht ergangen wäre und jetzt weiter verhandelt wird. Und ja, die Kosten II. Instanz entstehen dann erneut, wenn wieder Berufung eingelegt werden sollte.

Re: Zurückweisung in mehreren Instanzen

Verfasst: 27.06.2016, 11:43
von Bluestern
Vielen Dank!
Wird sich was ändern wenn wir die Klage nach der Zurückweisung zurücknehmen werden?