Anfall Einigungsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manuela1
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#1

29.05.2015, 13:58

Hallo Ihr Lieben,
heute ist so ein typischer Freitag:
Wir haben einen Mandanten vertreten, der Ärger mit seinem Umzugsunternehmen hatte. Teile seines Hausstandes sind abhanden gekommen. Die Parteien haben sich jetzt geeinigt, dass die Firma auf die Begleichung ihrer Rechnung verzichtet und der Mandant keinen Schadensersatz fordert. Bin ich hier auf dem Holzweg oder kann ich eine Einigungsgebühr abrechnen?

Parallel wurde auch Strafanzeige und Strafantrag gestellt gegen unbekannt. Tatsächlich wird gegen einen Mitarbeiter des Umzugsunternehmens ermittelt und es konnten auch schon Gegenstände sichergestellt werden. Dieses würde ich als Einzeltätigkeit nach 4302 VV RVG abrechnen?
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Adora Belle
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#2

29.05.2015, 14:21

Würde ich alles genauso machen.
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13
NORTHERN DINO
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#3

29.05.2015, 15:20

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~ Grüßle ~
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