Erstattungsfähigkeit Reisekosten am Wohnsitz der Beklagten
Verfasst: 28.05.2015, 16:59
Huhu,
ich dachte immer, wenn eine auswärtige Partei z. B. aus Offenbach in Gera verklagt wird und sich auch durch einen Anwalt aus Offenbach vertreten lässt, diese Kosten erstattungsfähig sind und er sich keinen Unterbevollmächtigten in Gera suchen muss.
Nun meint mein Chef nein, da würde es ein Urteil vom BGH geben, wonach dem nicht so ist...
Kann einer weiter helfen ?
LG
ich dachte immer, wenn eine auswärtige Partei z. B. aus Offenbach in Gera verklagt wird und sich auch durch einen Anwalt aus Offenbach vertreten lässt, diese Kosten erstattungsfähig sind und er sich keinen Unterbevollmächtigten in Gera suchen muss.
Nun meint mein Chef nein, da würde es ein Urteil vom BGH geben, wonach dem nicht so ist...
Kann einer weiter helfen ?
LG