Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden Sachverhalt in zwei Akten:
Erste Akte: Mandant hat jemanden mit dem Auto angefahren. Mandant hat Fahrerlaubnis auf Probe. Hier ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, wir haben Akteneinsicht beantragt (4100 + 4104 RVG + Auslagen). Ohne unser Zutun wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt und an eine Verwaltungsbehörde abgegeben ("Soweit eine OWi in Betracht kommt, wurde das Verfahren an die Verwaltungsbehörde abgegeben"). Diese hat einen Bußgeldbescheid erlassen, dieser wurde bezahlt, kein Einspruch eingelegt. Es wurde sodann noch eine Anordnung erlassen für ein Aufbauseminar. Die zweite Akte bezieht sich nur auf Schadensersatzansprüche, die durch die Versicherung beglichen wurde.
Mir ist eigentlich nur folgendes wichtig: Muss ich nun von 4* zur 5* RVG springen? 4100+ 4104 + 5100 + 5103 abrechnen? Oder müsste ich zwei getrennte Rechnungen hierfür machen oder geht das gar nicht?
Ich weiß es einfach nicht und hoffe, dass ihr da mehr Ahnung habt
Lieben Gruß
Sputnik
Von Strafsache zur OWi
- Sputnik85
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Die 5100 fällt nicht mehr an, da ja bereits die 4100 angefallen ist und sich der Sachverhalt ja nicht geändert hat. Und der Einfachheit halber würde ich das auch in zwei "getrennte" Rechnungen packen. Ich schreibe bei solchen Sachen dann immer "1. strafrechtliches Ermittlungsverfahren", "2. Bußgeldverfahren" und bilde dann aus Summe 1 und Summe 2 die Gesamtsumme
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Ich möchte nach Schottland
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Ah! Also nur einmal die Grundgebühr für beide Verfahren. Aber sonst passt das, ne?
Danke Tine Dea
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Ansonsten passt es, vorausgesetzt, ihr seid in irgendeiner Weise auch im Bußgeldverfahren "tätig" gewesen.
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Jap, haben die Behörde angeschrieben.
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