Anrechnung bei teilweisem Obsiegen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kikki
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#1

19.05.2015, 12:07

Hallo,

ich komme leider mit der Anrechnung der GG bei teilweisem Obsiegen nicht weiter und bin deshalb auf Eure Hilfe angewiesen! Es geht um folgenden Fall:

Gem. Urteil wurden unserem Mandanten ein Teil der Hauptforderung zugesprochen (z.B. 1.000,00 € statt 5.000,00 €) und ein Teil der RA-Gebühren (z.B. 400,00 € statt 2.400,00 €). Wie sich der Betrag i.H.v. 400,00 € zusammensetzt ist unklar. Nun muss Erlass eines KFB beantragt werden. Nach eigener Recherche wird die hälftige GG: 0,65 aus 400,00 € angerechnet; andere meinen, es müsse der hälftige Betrag von 400,00 € nach Abzug der USt angerechnet werden. Welche Meinung ist denn richtig? Gibt's hierfür eine aussagekräftige Quelle?

Vielen Dank im Voraus!
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Liesel
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#2

19.05.2015, 12:13

Schon mal aus der titulierten HF die GeschG berechnet?
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#3

19.05.2015, 12:16

Oder auch mal die Urteilsgründe gelesen? Normalerweise ergibt sich daraus auch Näheres. ;)
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Kikki
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#4

19.05.2015, 12:53

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
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#5

19.05.2015, 12:59

:abdreh
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