FamS - Mehrvergleich?
Verfasst: 15.05.2015, 10:00
Zum Sachverhalt:
Ich habe zwei Verfahren; zwei Akten, zwei Geschäftszeichen. Ein einstweiliges Anordnungsverfahren wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht und ein Verfahren wegen Umgangsregelung.
In dem eA-Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen. In dem Vergleich geht es auch um den Umgang.
Das Umgangsverfahren wurden im Hinblick auf den Vergleich für erledigt erklärt.
Die Verfahrenswerte wurden festgesetzt auf 1.500,00 € für die eA und auf 3.000,00 € für das Umgangsverfahren.
Kann mir kurz jemand erklären, weshalb in dem eA-Verfahren kein Vergleichsmehrwert festgesetzt wurde? Es wurde doch der Umgang mitverglichen?! I
Ich habe zwei Verfahren; zwei Akten, zwei Geschäftszeichen. Ein einstweiliges Anordnungsverfahren wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht und ein Verfahren wegen Umgangsregelung.
In dem eA-Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen. In dem Vergleich geht es auch um den Umgang.
Das Umgangsverfahren wurden im Hinblick auf den Vergleich für erledigt erklärt.
Die Verfahrenswerte wurden festgesetzt auf 1.500,00 € für die eA und auf 3.000,00 € für das Umgangsverfahren.
Kann mir kurz jemand erklären, weshalb in dem eA-Verfahren kein Vergleichsmehrwert festgesetzt wurde? Es wurde doch der Umgang mitverglichen?! I