Regelgebühren oder PKH-Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rumpelstilzchen
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#1

13.05.2015, 07:45

Guten Morgen,
kann mir jemand sagen, wie ich folgendes Verfahren abrechne.

Unsere Mandantschaft wird verklagt auf die Zahlung von € 300.000,00. Die Gegenseite stellt PKH-Antrag.

Wir erwidern auf die Klage und stellen ebenfalls PKH-Antrag.

Bevor über beide PKH-Anträge entschieden ist, nimmt die Gegenseite den PKH-Antrag und auch die Klage zurück.

Ich möchte nun die 3335 VV RVG mit 1,0 abrechnen. Muss ich nun die Sätze der Regelgebühren ode rder PKH-Gebühren nehmen???

Danke schon mal.
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.05.2015, 07:50

Gibt es eine Kostenentscheidung?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Rumpelstilzchen
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#3

13.05.2015, 07:55

Nein
tiko73

#4

13.05.2015, 08:26

Für diese Gebühr würde ich immer die Regelgebühren nehmen

Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
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Rumpelstilzchen
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#5

13.05.2015, 09:10

:thx :thx
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