Abrechnung außergerichtlich - gerichtlich - Vorschuss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

10.05.2015, 19:42

Hallo,

ich würde mich sehr freuen, wenn ihr einmal über meine Abrechung schauen könntet.

Zuerst waren wir außergerichtlich tätig. Streitwert 1.000 €. Dann ging es ins gerichtliche Verfahren. Der Mandantin (vorsteuerabzugsberechtigt) wurde eine Vorschusskostennote gestellt. Vielleicht nicht ganz so geschickt, weil es wurde die 2300, 7002, 7008 + Gerichtskosten berechnet i. H. v . 159,00 €.

Dannn im Gerichtsverfahren haben wir gewonnen. Gegenseite muss neben den Kosten des Gerichtsverfahrens auch die außergerichtlichen Kosten tragen.

Meine Abrechnung daraufhin (SW 1.000 €):

1,3 - 2300 = 104,00 €
7002 = 20,00
ZS: 124,00
7008= 23,56
ZS = 147,56 €
abzgüglich Nettovorschuss der Gegenseite
147,56 - 124,00
verbliebener Betrag = 23,56 €
0,65 - 3100 = 52,00
1,2 - 3104 = 96,00
7002= 20,00
ZS = 168,00
7008= 31,92 €
Betrag = 199,92 Kosten des Gerichtsverfahrens
+ 23,56 € (Rest des außergerichtlichen Verfahrens)
= 191,56
Zahlung Gegenseitse - 168,00
= 23,56 €
+ MwSt von 31,92 € (die von Mandantin zu zahlen ist)
= 55,48 € unsere Gebühren

Jetzt muss aber die Mandantin ja ihren Vorschuss zurückerstattet bekommen, nebst Gerichtskosten. Da bleibt ja nicht mehr über. Wie rechne ich richtig ab?

Gegenseite muss uns sowie die Gerichtskosten zahlen. Das haben sie, was einem Betrag von 327,00 € entspricht.

Die Gerichtskosten habe ich in die Berechnung nicht mit aufgenommen, da sie als DLP rein wie raus gehen. Mandantschaft hat sie verauslagt und bekommen sie 1:1 wieder. Nehmt ihr diese Kosten mit auf?

Vielen Dank bereits jetzt :oops:

:panik :panik :panik
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Rumpelstilzchen
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#2

10.05.2015, 20:38

Geschäftsgebühren (1.3) 110,50 €
Anrechnung -55,25 €
Verfahrengebühr (1.3) 110,50 €
Terminsgebühr (1.2) 102,00 €
Auslagen 40,00 €
Zwischensumme 307,75 €
Umsatzsteuer 58,47 €
Summe 366,22 €


abzüglich Zahlungen egal von wem.

Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld nicht vergessen

Die MWst kommt in die Rechnung rein. Dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, tut hier nichts zur Sache.

Lediglich die Gegenseite muss nur die Nettogebühren zahlen. Der Mandant kann die an den Anwalt gezahlte Mwst um Rahmen seiner Vorsteuerabzugsberechtigung geltend machen.
Ulili
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#3

11.05.2015, 07:59

Hallo Rumpelstilzchen,

ich bedanke mich für Deine Antwort. Wie kommst Du auf die 1,3 i. H. v. 110,50 Euro? In meinem Buch sind das 104,00 Euro.

Ich habe noch einmal die Abrechnung wie folgt gemacht:

Streitwert: 1.000 €

1.
Geschäftsgebühr 104,00
Auslagenpauschale 20,00
Zwischensumme 124,00
Mehrwertsteuer 23,56
Gesamt 147,56

2. (KfB)
Verfahrensgebühr 104,00
anzurechnen - 52,00
verbleiben 52,00
Terminsgebühr 96,00
Auslagenpauchale 20,00
Zwischensumme 168,00
Mehrwertsteuer 31,92
Gesamt 199,92
1 + 2 = 347,67
abzgl. - 130,50 (Nettovorschuss Mandantin)
abzgl. - 168,00 (Zahlung durch die Gegenseite KfB)
= 49,17 Euro
wobei ich dann der Mandantin noch die Mehrwersteuer aus dem Gerichtsverfahren ich Rechnung stellen würde, also
+ 31,92
= 81,09

Mandantin müsste hier noch den Vorschuss zurückbekommen 130,50 Euro

Aber der bleibt doch nach meiner Rechnung nicht übrig?!?!?

Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten können wir leider aufgrund Mandatsbeziehungen nicht nehmen.

:wink1
Sonnenkind
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#4

11.05.2015, 08:31

Ich glaube ich habe jetzt auch einen Knoten im Hirn; vielleicht kann es jetzt auch sein, dass wir aneinander vorbeireden. Den kompletten Vorschuss bekommt deine Mandantin nicht mehr zurück; du behältst ja hiervon die Mehrwertsteuer ein. Deshalb hast du hier ja nicht 1 : 1 den Betrag zum Zurückerstatten, wie von Mandantin bezahlt. Hoffe, ich verstehe dich richtig. Die Gerichtskosten nehme ich persönlich schon mit in die Rechnung auf, nachdem ja dieser Betrag bereits "geflossen" ist. Auch wenn dieser bereits von Mandant bezahlt wurde. Er frägt sich ja ansonsten auch, für was diese Zahlung war.
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Ulili
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#5

11.05.2015, 10:18

Nächster Versuch :oops: :oops: :oops:

Streitwert: 1.000 €

1.
Geschäftsgebühr 104,00
Auslagenpauschale 20,00

Zwischensumme 124,00
Mehrwertsteuer 23,56
Gesamt 147,56

2. (KfB)
Verfahrensgebühr 104,00
anzurechnen - 52,00
verbleiben 52,00
Terminsgebühr 96,00
Auslagenpauchale 20,00
Zwischensumme 168,00
Mehrwertsteuer 31,92
Gesamt 199,92
+ Gerichtskostenvorschuss 159,00 (gez. durch Mandantin)
Zwischensumme 358,92
1 + 2 = 506,48
abzgl. - 98,58 (Nettovorschuss Mandantin abzgl. MwSt. des Gerichtsverfahrens)
abzgl. - 168,00 (Zahlung durch die Gegenseite KfB)
abzgl. - 159,00 (Gerichtskostenzahlung durch Gegenseite)
= 80,90
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#6

11.05.2015, 10:32

Und wo hast du die außergerichtlichen Kosten, welche Gegenseite zu tragen hat in Abzug gebracht?
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#7

11.05.2015, 12:26

Ulili hat geschrieben:Nächster Versuch :oops: :oops: :oops:

Streitwert: 1.000 €

1.
Geschäftsgebühr 104,00
Auslagenpauschale 20,00

Zwischensumme 124,00
Mehrwertsteuer 23,56
Gesamt 147,56

2. (KfB)
Verfahrensgebühr 104,00
anzurechnen - 52,00
verbleiben 52,00
Terminsgebühr 96,00
Auslagenpauchale 20,00
Zwischensumme 168,00
Mehrwertsteuer 31,92
Gesamt 199,92
+ Gerichtskostenvorschuss 159,00 (gez. durch Mandantin)
Zwischensumme 358,92
1 + 2 = 506,48
So: und hier würde ich schon ganz anders weiterrechnen:
abzüglich 159,00 Euro GK von eurem Mandanten
abzüglich 124,00 Euro vorgerichtliche Kosten von Gegenseite
abzüglich 130,50 Euro Vorschusszahlung von Mandant
abzüglich 168,00 Euro festgesetzte Kosten
(wenn die Beträge denn wirklich so in dieser Höhe geflossen sind)

verblieben für euren Mandanten 75,02 Euro. Dieser Betrag wäre meiner Meinung nach richtig, nachdem dieser Betrag die Vorschusszahlung eures Mandanten in Höhe von 130,50 Euro abzüglich der beiden Mehrwertsteuerbetrage außergerichtlich und gerichtlich ist.
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