Guten morgen,
leider komme ich nicht weiter. Ich habe folgenden Fall vorliegen:
Wir vertreten unseren Mdt. in einem Bußgeldverfahren. Es findet Gerichtstermin statt, jedoch will mein Chef aufgrund der weiten Strecke einen Terminsvertreter beauftragen. Wir haben bei der RS angefragt, ob die Kosten hierfür übernommen werden.
Diese antwortet nun: "Die Kosten eines Terminsanwalts sind nach den Bedingungen bis zur Höhe einer 1,0 Verkehrsanwaltsgebühr zu erstatten". Das verstehe ich nun gar nicht. Was heißt eine 1,0 Verkehrsanwaltsgbühr? Im Bußgeldverfahren? Hat jemand sowas schon mal abgerechnet und könnte mir helfen?
Abrng. Bußgeldverfahren mit Verkehrsanwalt ???
- Adora Belle
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Da hat die RSV nicht so richtig nachgedacht. Ich würde darauf hinweisen, dass Rahmengebühren entstehen und nochmal bitten, einen konkreten Betrag zu benennen, der ggf. übernommen wird.