Klage Widerklage Streitwert
Verfasst: 04.05.2015, 11:01
Hallo,
wir haben hier ein Mietsache, wo die Gegenseite Miete gekürzt hat.
Wir haben Klage eingereicht wegen offener Mietschulden, die wir dann auch erhöht haben.
Die Gegenseite hat dann Widerklage erhoben wegen Schmerzensgeldansprüchen (die aufgrund von Lärm entstanden sind, deswegen auch Mietkürzung) und dann 2. Widerklage auf Rückforderung der Bürgschaftserklärung.
Die Streitwerte wurden so vom Gericht bestimmt
Der Gegenstandwert beläuft sich für dieZeit bis zum 01.07 (Klagerhöhung) auf 381,00 € und ab diesem Zeitpunkt auf 3.816,00 €. (Ist richtig)
Dann für die Widerklage
Ab dem 28.07.2014 (Eingang 1. Widerklage) beläuft sich der Gegenstandswert auf 5816,00 und ab dem 03.11 (Eingang der zweiten Widerklage) auf 6.796,00 €.
So ich bin irgendwie von zwei verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen udn habe so den Kostenfestsetzungsantrag gemacht:
Streitwert 10.612,00 € (Klage + Widerklage)
3100 Verfahrensgebühr
und 3104 Terminsgebühr
Das Gericht hat dies jetzt moniert.
heute kam ein Schreiben
unter Bezugnahme auf ihren festsetzungsanrag vom bitten wir um Überprüfung, warum die Gebühren aus einem Gegenstandswert zum Ende des Verfahrens auf 6.796,00 €.
Werde mal einer aus diesem Satz schlau. Zuständige Sachbearbeiterin ist nicht da.
War jetzt meine Streitwertberechnung falsch. Sollte ich vielleicht doch nicht die zwei WErte zusammenzählen, sondern nur den höchsten also 6796,00 € nehmen?
wir haben hier ein Mietsache, wo die Gegenseite Miete gekürzt hat.
Wir haben Klage eingereicht wegen offener Mietschulden, die wir dann auch erhöht haben.
Die Gegenseite hat dann Widerklage erhoben wegen Schmerzensgeldansprüchen (die aufgrund von Lärm entstanden sind, deswegen auch Mietkürzung) und dann 2. Widerklage auf Rückforderung der Bürgschaftserklärung.
Die Streitwerte wurden so vom Gericht bestimmt
Der Gegenstandwert beläuft sich für dieZeit bis zum 01.07 (Klagerhöhung) auf 381,00 € und ab diesem Zeitpunkt auf 3.816,00 €. (Ist richtig)
Dann für die Widerklage
Ab dem 28.07.2014 (Eingang 1. Widerklage) beläuft sich der Gegenstandswert auf 5816,00 und ab dem 03.11 (Eingang der zweiten Widerklage) auf 6.796,00 €.
So ich bin irgendwie von zwei verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen udn habe so den Kostenfestsetzungsantrag gemacht:
Streitwert 10.612,00 € (Klage + Widerklage)
3100 Verfahrensgebühr
und 3104 Terminsgebühr
Das Gericht hat dies jetzt moniert.
heute kam ein Schreiben
unter Bezugnahme auf ihren festsetzungsanrag vom bitten wir um Überprüfung, warum die Gebühren aus einem Gegenstandswert zum Ende des Verfahrens auf 6.796,00 €.
Werde mal einer aus diesem Satz schlau. Zuständige Sachbearbeiterin ist nicht da.
War jetzt meine Streitwertberechnung falsch. Sollte ich vielleicht doch nicht die zwei WErte zusammenzählen, sondern nur den höchsten also 6796,00 € nehmen?