Klage Widerklage Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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elaf
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#1

04.05.2015, 11:01

Hallo,
wir haben hier ein Mietsache, wo die Gegenseite Miete gekürzt hat.

Wir haben Klage eingereicht wegen offener Mietschulden, die wir dann auch erhöht haben.

Die Gegenseite hat dann Widerklage erhoben wegen Schmerzensgeldansprüchen (die aufgrund von Lärm entstanden sind, deswegen auch Mietkürzung) und dann 2. Widerklage auf Rückforderung der Bürgschaftserklärung.

Die Streitwerte wurden so vom Gericht bestimmt
Der Gegenstandwert beläuft sich für dieZeit bis zum 01.07 (Klagerhöhung) auf 381,00 € und ab diesem Zeitpunkt auf 3.816,00 €. (Ist richtig)

Dann für die Widerklage
Ab dem 28.07.2014 (Eingang 1. Widerklage) beläuft sich der Gegenstandswert auf 5816,00 und ab dem 03.11 (Eingang der zweiten Widerklage) auf 6.796,00 €.


So ich bin irgendwie von zwei verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen udn habe so den Kostenfestsetzungsantrag gemacht:
Streitwert 10.612,00 € (Klage + Widerklage)
3100 Verfahrensgebühr
und 3104 Terminsgebühr


Das Gericht hat dies jetzt moniert.

heute kam ein Schreiben
unter Bezugnahme auf ihren festsetzungsanrag vom bitten wir um Überprüfung, warum die Gebühren aus einem Gegenstandswert zum Ende des Verfahrens auf 6.796,00 €.

Werde mal einer aus diesem Satz schlau. Zuständige Sachbearbeiterin ist nicht da.

War jetzt meine Streitwertberechnung falsch. Sollte ich vielleicht doch nicht die zwei WErte zusammenzählen, sondern nur den höchsten also 6796,00 € nehmen?
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Liesel
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#2

04.05.2015, 11:05

Wenn ich mir die SW so anschaue, sagt mir meine Glaskugel, dass ein Schmerzensgeldanspruch von 2.000,00 Euro geltend gemacht wurde. Daher ist der SW ab dem 28.07.2014 inklusive des ersten Widerklageantrages.

Damit beträgt der Höchststreitwert für das Verfahren 6.796,00 Euro.
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elaf
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#3

04.05.2015, 11:22

Och mensch, jetzt wo du es schreibst, ist das alles einleuchtend. Dankeschön

Ich bin mal auf meinen Chef morgen gespannt.
Frau_Amsel
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#4

19.01.2016, 15:44

Darf ich das Thema noch mal aufgreifen?

Wir hatten jetzt ein Verfahren das abgeschlossen wurde. Hinsichtlich des Streitwertes und der Kostentragung wurde folgendes festgelegt:

...Der Beklagte trägt die Kosten der Klage und der Kläger die Kosten der Widerklage.

... Der Streitwert der Klage wird auf 2.500,00 € und der Streitwert für die Widerklage wird auch auf 2.500,00 € festgesetzt.

Sehe ich das jetzt richtig, dass ich die Rechnung an unseren Mdt. über 2.500,00 € stellen muss und nicht über 5.000,00 € oder werden die Streitwerte hier doch zusammengerechnet? Ich bin gerade wirklich verwirrt...
Liebe Grüße,

Frau Amsel
Frau_Amsel
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#5

27.01.2016, 15:20

Kann mir jemand behilflich sein??? ( siehe oben )
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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niva
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#6

27.01.2016, 15:25

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