Terminsvertretung im Insolvenzplanverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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jennjenn87
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#1

28.04.2015, 09:37

Hey ho und guten Morgen Leute =)

Mal eine kurze Frage oder zwei ;-)

1. Wenn ein Termin im Insolvenzplanverfahren zur Abstimmung über den Plan vor dem Gericht stattfindet, dann gibt es keine Terminsgebühr, oder? Nur die Verfahrensgebühr nach Nr. 3318 VV, wenn wir einen der Gläubiger in UV vertreten?

2. Der Streitwert wird nach § 28 RVG (Verweis auf § 23 III 2 RVG) nach Ermessen festgelegt, wenn ich das richtig gelesen habe. Aber gibt es dafür Kriterien? Zwichen 5.000,00 € und 500.000,00 € gibt ja ne Menge Möglichkeiten.

Vielen Dank vorab schonmal =)
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