Kosten im einstw. RS bei unzureichender Zustellung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StephBuero
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 27.04.2015, 17:11
Beruf: Rechtsanwältin

#1

27.04.2015, 17:29

Hallo zusammen,
hier gibt es ein kleines Problem in einem Verfahren einer einstweiligen Verfügung. Diese wurde zwar beschlossen, allerdings war im Beschluss verfügt, dass dieser
dann wirksam wird, wenn sämtliche Anlagen zugestellt werden. Das wurde versäumt :/ Und auch nicht innerhalb der Monatsfrist nachgeholt. Materiell besteht der Anspruch allerdings.
Wie verhält es sich mit den Kosten? Und wie kann man nun in die Hauptsache gehen kann? Klage erheben oder muss das eV-Verfahren erst beendet sein?
Würde mich freuen, wenn hier jemand helfen kann!
Dankeschön!
LG Steph
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