Abmahnung / Gegenabmahnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sevel
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#1

23.04.2015, 15:39

Ich grüble gerade wegen der Frage, wie der Streitwert sich bei einer Gegenabmahnung zusammensetzt...

Vom Gefühl her würde ich sagen, es ist wie bei der Widerklage, der SW wird addiert und daraus bekomme ich dann eben meine Gebühren...aber ich find dazu irgendwie keinen § zum zitieren D: hiilfäääh! :panik

Oder sind das am Schluss verschiedene Angelegenheiten, weil es im Grunde zwei Abmahnungen waren? :kopfkratz
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#2

23.04.2015, 17:02

Eine "Gegenabmahnung" hatte ich auch noch nicht. Hängt diese Gegenabmahnung denn mit der vorher erhaltenen Abmahnung zusammen oder wäre die auch unabhängig von der anderen Abmahnung erfolgt und hat mit dem von der Gegenseite abgemahnten Sachverhalt eigentlich nichts zu tun?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

24.04.2015, 10:20

hm..also in der Regel ist diese Gegenabmahnung aufgrund einer unberechtigten Abmahnung. Es können Sachen drin sein, die eine eigene Abmahnung durchaus rechtfertigen würden, es könnte aber auch nur auf den Unterlassungsanspruch basieren, dass der GG nicht mehr solche Forderungen stellen darf und die Anwaltskosten zu tragen hat.

In unserem Fall basiert die Sache auf gewerblichen Rechtsschutz. Der Gegner hat versucht, den Mdt die Verwendung einer Bezeichnung zu verbieten, ohne dafür die wirklichen Rechte zu haben, da die Marke löschungsreif ist. Daher war die Abmahnung unberechtigt -die Gegenabmahnung beinhaltet somit sowohl die Unterlassung solcher Abmahnungen, als auch die Aufforderung, die Marke löschen zu lassen.

Letzteres hätte natürlich auch im Rahmen einer normalen Abmahnung passieren können... :kopfkratz
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#4

24.04.2015, 10:31

Dann sind es meiner Meinung nach zwei verschieden Angelegenheiten, was sich schon durch die Aufforderung zur Löschung der Marke begründen lassen würde.
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