Für unseren Mandanten wurde Kündigungsschutzklage erhoben, in deren Ergebnis ein Vergleich geschlossen wurde, wonach
1. festgestellt wurde, dass das Arbeitsverhältnis zum ... endet und
2. der Beklagte verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt abzurechnen und den sich aus der Abrechnung ergebenden Nettobetrag abzgl. evtl. übergegangener Ansprüche auf die AA an den Kläger zu zahlen.
Aufgrund des Vergleiches bestand das Arbeitsverhältnis 1/2 Monat länger und der Kläger hatte somit nach Punkt 2 zusätzlich Anspruch auf 1/2 Monatslohn (mehr).
Den Streitwert würde ich nun für das Verfahren mit 3x monatl. Bruttoeinkommen und für den Vergleich zusätzlich mit 1/2 Bruttoeinkommen bestimmen.
Das Gericht sieht dies nicht so und begründet seine Auffassung damit, dass die Ziffer 2 nicht streitwerterhöhend ist, da wirtschaftliche Identität mit dem Festsetllungsantrag besteht
Wie seht ihr das?
Streitwert im Arbeitsrecht
- Pepples
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Ebenso wie das Gericht.BINI hat geschrieben:Wie seht ihr das?
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Seh ich auch wie das Gericht. Ist doch klar, dass wenn der 1/2 Monat länger arbeitet, für diese Zeit auch Gehalt/Lohn zu beziehen hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wäre nur dann anders, wenn es diesbezüglich irgendwelchen Streit gegeben hätte und diese Frage explizit hätte geklärt werden müssen. Aber dazu schreibst Du nichts.
Ist genau wie mit einem Zeugnis. Nur weil man die Pflicht, ein Zeugnis zu erstellen, in den Vergleich aufnimmt, führt das auch nicht unbedingt immer zu einer Streitwerterhöhung. Dafür muss dann zumindest die Note des Zeugnisses o.ä. festgelegt werden, damit sich das streitwerterhöhend auswirkt.
Ist genau wie mit einem Zeugnis. Nur weil man die Pflicht, ein Zeugnis zu erstellen, in den Vergleich aufnimmt, führt das auch nicht unbedingt immer zu einer Streitwerterhöhung. Dafür muss dann zumindest die Note des Zeugnisses o.ä. festgelegt werden, damit sich das streitwerterhöhend auswirkt.
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