Streitwert im Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BINI
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#1

20.04.2015, 14:29

Für unseren Mandanten wurde Kündigungsschutzklage erhoben, in deren Ergebnis ein Vergleich geschlossen wurde, wonach

1. festgestellt wurde, dass das Arbeitsverhältnis zum ... endet und
2. der Beklagte verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt abzurechnen und den sich aus der Abrechnung ergebenden Nettobetrag abzgl. evtl. übergegangener Ansprüche auf die AA an den Kläger zu zahlen.

Aufgrund des Vergleiches bestand das Arbeitsverhältnis 1/2 Monat länger und der Kläger hatte somit nach Punkt 2 zusätzlich Anspruch auf 1/2 Monatslohn (mehr).
Den Streitwert würde ich nun für das Verfahren mit 3x monatl. Bruttoeinkommen und für den Vergleich zusätzlich mit 1/2 Bruttoeinkommen bestimmen.
Das Gericht sieht dies nicht so und begründet seine Auffassung damit, dass die Ziffer 2 nicht streitwerterhöhend ist, da wirtschaftliche Identität mit dem Festsetllungsantrag besteht
Wie seht ihr das? :kopfkratz
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#2

20.04.2015, 14:29

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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BINI
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#3

20.04.2015, 15:36

So, erledigt :P
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#4

20.04.2015, 16:23

BINI hat geschrieben:Wie seht ihr das?
Ebenso wie das Gericht.
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#5

20.04.2015, 16:54

Seh ich auch wie das Gericht. Ist doch klar, dass wenn der 1/2 Monat länger arbeitet, für diese Zeit auch Gehalt/Lohn zu beziehen hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

20.04.2015, 17:03

Hm ok, dann hatte ich wohl einen Gedankenfehler, aber ich lass mich gern mehrheitlich belehren ;-)
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#7

20.04.2015, 17:13

Wäre nur dann anders, wenn es diesbezüglich irgendwelchen Streit gegeben hätte und diese Frage explizit hätte geklärt werden müssen. Aber dazu schreibst Du nichts. ;)

Ist genau wie mit einem Zeugnis. Nur weil man die Pflicht, ein Zeugnis zu erstellen, in den Vergleich aufnimmt, führt das auch nicht unbedingt immer zu einer Streitwerterhöhung. Dafür muss dann zumindest die Note des Zeugnisses o.ä. festgelegt werden, damit sich das streitwerterhöhend auswirkt.
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