Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1
20.04.2015, 09:56
Moin moin,
es ist Montag morgen und so richtig denken klappt heute morgen noch nicht....
Wir waren außergerichtliche tätig. Ging um Schmerzensgeld, Aufforderungsschreiben an Gegner. Dann ist der RA zu einer Art "Schlichtungsgepräch" (aber kein Schiedsverfahren o. ä.) mit einem unbeteiligten Dritten (einer Behörde) gewesen. Was ist mit Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld? Kann ich das nehmen oder ist das mit der erhöhten Gebühr 2300 abgegolten? (also nicht 1,3, sondern dann eine höhere Gebühr)
Danke!
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Liesel
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#2
20.04.2015, 10:01
Reisekosten können gesondert berechnet werden, wenn Termin außerhalb des Kanzleiortes stattgefunden hat.
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jennjenn87
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#3
20.04.2015, 10:09
Wie Liesel sagt, die Reisekosten sind Auslagen des RA, die kannst du gesondert abrechnen. Terminsgebühr geht hier nicht, da ihr ja sicher noch keinen unbedingten Klageauftrag hattet, oder? Je nach Aufwand für den Termin würde ich die GeschG dann höher als 1,3 ansetzen, anders kannst du es nicht machen.
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Randfichte72
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