gestern kurz vor Feierabend kam der Chef mit einer Frage zu mir:
Wir befinden uns in einem Gerichtsverfahren. Nun wollen die Parteien in Vergleichsverhandlungen eintreten und mein Chef möchte das alles so preisgünstig wie möglich für seine Mandantschaft machen. Ich sage ihm, dass bei einer Einigung halt die 1,0 Einigungsgebühr anfällt. Die entsteht doch auch, wenn die Parteien eine Vereinbarung schließen die den Rechtsstreit beendet, der nicht z.B. vom Gericht festgestellt wird (Beispiel Mietvertrag)? Schwieriger wird das alles noch, wenn die Parteien nicht rechtshängige Sachen mitvergleichen ...
Dann kam er mit der Idee, ob nicht der Kläger die Klage zurücknehmen kann, wobei die Gegenseite keinen Kostenanteil stellt. Dann wären wir ja im außergerichtlichen Bereich ... Aber wenn die Parteien dann nicht zu einer Einigung kommen, müsste ja die Klage neu erhoben werden, und wenn die Klage erst zurückgenommen wird, wenn eine Einigung bevorsteht? Dann muss ich doch einmal das Gerichtsverfahren abrechnen (1,3 VG und vermutlich 1,2 TG) und dann anschließend das außergerichtliche (1,3 VG und 1,5 EG). Dann wird das Ganze ja noch teurer, oder wie seht Ihr das?
Die Sache hat mich schon etwas um den Schlaf gebracht, ich bin also für alle Anregungen offen
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)