Zwnagsvollstreckung .. Pfändung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

14.04.2015, 09:55

Hallo Ihr Lieben,

da ich das erste mal eine ganze Zwangsvollstreckung bearbeite bräuchte ich eure Hilfe. Es geht um unseren Mandanten.. der die Kostenrechnung von uns nicht bezahlt hat.

Zunächst einmal haben wir einen ZV Auftrag gemacht.. bis ich dann einen Haftbefehl vom Gericht bekommen habe und mit den Antrag einen Antrag auf Verhaftung gemacht habe zusätzlich, weil ich das vergessen hatte im ZV Auftrag anzukreuzen. So jetzt hab ich vom Gerichtsvollzieher die Drittauskünfte bekommen - Bundeszentralamt für Steuern und gesetzliche Rentenversicherungströger in der Anlage. Nun versteh ich nciht wie das weiter gehen soll.. hat denn nun der GVZ unseren MAndanten verhaftet oder nicht? Und wie folgt die nächste Bearbeitung? Muss ich jetzt einen Pfändungs u Überweisungbeschluss ausfüllen des bezüglichen Kontos?
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

14.04.2015, 10:11

So wie ich das sehe, handelt es sich hier erst mal "nur" um die Drittauskünfte. Falls eine Verhaftung vorgenommen worden wäre oder der Schuldner die VAK abgegeben hätte, hätte dich der GVZ auf jeden Fall informiert.

Wenn aus der Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern das Konto ersichtlich ist, kannst du einen Pfüb beantragen.
jennjenn87
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 12.09.2014, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#3

14.04.2015, 10:11

Ob der GVZ den Schuldner nun verhaftet hat oder nicht, müsste er dir eigentlich mitteilen bzw. dir hierfür eine entsprechende Rechnung schreiben. Aber da ihr ja Auskünfte bekommen habt, denke ich eher mal nicht, dass der Schuldner verhaftet wurde.
Was ich machen würde, sofern der GVZ euch den Titel zurückgesandt hat, ein vorläufiges Zahlungsverbot an die entsprechende Abteilung der Bank und evtl. den Arbeitgeber rausschicken und ganz fix einen PfÜB beantragen. Vorausgesetzt natürlich, es lohnt sich vom finanziellen Blickwinkel her gesehen.
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#4

14.04.2015, 10:20

Aber ich verstehe echt nicht warum er mir die Drittauskünfte geschickt hat obwohl ich wollte das er unseren Mandanten verhaftet???

Naja er hat mir Auskünfte von dem Konto zugeschickt... und ein rotes Schreiben der Bank (Zentrales Pfändungsabteilung). Und Ergebniss null, weil es sieht wie so ein Kontoauszug aus ..a) Errichtungsdatum 07.01.13 Auflösungsdatum 31.03.13 b) Erichtungsdatum 08.12.2009 Auflösungsdatum 12.04.2009 versteh ich nicht??
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#5

14.04.2015, 10:22

Ja mein Haftbefehl hat er mir nicht mal zurückgesandt......
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

14.04.2015, 10:30

Wenn ihr Drittauskünfte bekommt, müsst ihr die auch beantragt haben. Von sich aus dürfte der GVZ das nicht gemacht haben. Prüf doch nochmal Deine Aufträge dahingehend. ;)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#7

14.04.2015, 10:41

pirlanta hat geschrieben:Ja mein Haftbefehl hat er mir nicht mal zurückgesandt......
Vermutlich, weil die Verhaftung noch nicht erfolgen konnte. Sofern Du den Titel für einen PfÜb nicht zurückforderst, wird er die Verhaftung weiter versuchen.

Wenn bei den Konten in der Auskunft ein Auflösedatum steht, gibt es das Konto nicht mehr. Die Auskunft bezieht sich auf alle jemals bestehenden Kontoverbindungen des Schuldners.

Was schreibt denn der Rentenversicherungsträger?
Wie alt ist der Schuldner, lohnt sich ggf. eine Rentenpfändung?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#8

14.04.2015, 10:47

Rentenversicherung lohnt sich ya nicht er ist ya gerade mal selbst noch 24...also wird ja nix mit einer KOntopfändung kann ich vergessen!
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#9

14.04.2015, 11:13

Die Pfändung von Rentenansprüchen und eine Kontopfändung sind zwei Paar Schuhe.
Sofern auf der Auskunft vom Bundeszentralamt für Steuern noch eine Bankverbindung steht, die keinen Beendigungszeitpunkt ausweist, kannst du dieses Konto pfänden, denn dann besteht es noch. Und da würde ich auch wie JennJenn87 vorgehen. Vorläufiges Zahlung und gleichzeitig PfÜB...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#10

14.04.2015, 11:23

Das vorläufige Zahlungsverbot würde ich gleich rausschicken, dafür braucht man den Titel nicht in Händen zu halten.
Antworten