Gebühr Abmahnung/Unterlassung/Bildrechtsverl.+Schadensersatz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maxipayne
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#1

13.04.2015, 16:55

Liebe alle,

ich wurde gerade von meinem Chef gefragt, was er für

- eine Abmahnung an einen Onlineshop wegen Urheberrechtsverletzung durch Benutzung von fremden Fotos mit Unterlassungserklärung sowie
- für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs im Sinne einer Lizenzgebühr

abrechnen kann.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde jetzt für die Angelegenheit insgesamt (also für Abmahnung mit Unterlassungserklärung + Schadensersatz) eine 1,3 Geschäftsgebühr gesamt abrechnen + Auslagen, USt.. bzw. eine höhere Geschäftsgebühr je nach Höhe des Arbeitsumfanges. Ich weiß aber z. B. gar nicht, wie ich den Streitwert für die Abmahnung mit der Unterlassungserklärung berechnen soll?

Er möchte eine 1,3 Geschäftsgebühr für die Abmahnung abrechnen und dann noch eine 1,3 Geschäftsgebühr für die Geltendmachung des Schadensersatzes.

Könnt ihr mir weiterhelfen?
jennjenn87
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#2

14.04.2015, 08:51

An sich sind das doch eigentlich zwei verschiedene Angelegenheiten, würde ich jetzt mal behaupten aus dem Bauch raus. Dann kannst du jeweils getrennt ne GG abrechnen. Streitwert...ist so ne Sache, wenns nicht direkt beziffert ist, dann liegt das im Ermessen des Anwalts. Blätter mal im RVG, vielleicht findest du ja die Lösung.
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