Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Arbeitsrechtssache. Klage, Klagerweiterung und dann Vergleich. Sodann Streitwertbeschluss. Der sieht wie folgt aus:
€ 22.000,00 für das Verfahren bis zur Klagerweiterung vom 15.01.2015
€ 33.000,00 für das Verfahren ab 15.01.2015
€ 33.000,00 für den Vergleich.
Eine solche Streitwertfestsetzung habe ich noch nie gesehen. Wie rechne ich das ab?
Lg
Streitwertfestsetzung Arbeitsrecht und Abrechnung
- claudiwitten
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 06.05.2009, 14:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Hamburg
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen. Sonst darf Dir niemand antworten.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- claudiwitten
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 06.05.2009, 14:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Hamburg
Vielen Dank für den Hinweis. Habe ich erledigt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Mach doch bitte mal einen Vorschlag für die Abrechnung, damit man drüber diskutieren kann. Einen Tipp schonmal: Die VG entsteht immer aus dem höchsten Wert, der während Euer Tätigkeit rechtshängig war.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
- claudiwitten
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 06.05.2009, 14:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Hamburg
Ok. Wenn das so ist, würde ich dann eine 1,3 VG auf Wert: € 33.000,00 nehmen und eine 1,0 EG auf € 33.000,00. Terminsgebühr ist nicht angefallen.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wieso keine TG? Wie wurde denn der Vergleich geschlossen?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 190
- Registriert: 12.09.2014, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Dresden
Die Gebühr entsteht auch, wenn der RA mit der Gegenseite bspw. telefoniert, um eine Einigung beizuführen.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Nachdem ein SW für den Vergleich festgesetzt wurde, ist ja wohl der Vergleich auch - zumindest - gerichtlich protokolliert worden. Daher schon TG.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- claudiwitten
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 06.05.2009, 14:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Hamburg
Ja. Gerichtlich protokolliert wurde der Vergleich.
Also muss die Rechnung wie folgt aussehen??
1,3 VG aus € 33.000,00
1,2 TG aus € 33.000,00
1,0 Einigungsgebür aus € 33.000,00
Und wo steht, dass man den höhreren Wert nimmt? Es ist ja bis zum 15.01.2015 ein Wert für die Klage auf € 22.000,00 angesetzt. Das war ja der wichtigste Teil meiner Frage.
Lg
Also muss die Rechnung wie folgt aussehen??
1,3 VG aus € 33.000,00
1,2 TG aus € 33.000,00
1,0 Einigungsgebür aus € 33.000,00
Und wo steht, dass man den höhreren Wert nimmt? Es ist ja bis zum 15.01.2015 ein Wert für die Klage auf € 22.000,00 angesetzt. Das war ja der wichtigste Teil meiner Frage.
Lg
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die gesonderte Festsetzung wird üblicherweise getroffen für den Fall, dass Gebühren ausschließlich aus dem geringeren Wert angefallen sind.