Hallo ihr Lieben. Zum Freitag gibts natürlich immer tolle Sachen, ich hoffe mir kann jemand helfen.
Kurz der Sachverhalt:
Es geht um einen VU. Wir haben Klage eingereicht. Kurz darauf erhebt die Beklagte Widerklage und Drittwiderklage gegen die Versicherung unseres MA.
Die Quotelung sieht nun so aus:
Gerichtskosten:
Kläger und DWB: 23 % gesamtschuldnerisch
Kläger: 27 % allein
Außergerichtl. Kostes d. Klägers:
Bekl. zu 1) und 2): 27 % gesamtsch.
Bekl. zu 1): 23 % allein
Außergerichtl. Kostes d. DWB.
Bekl. zu 1): 50 %
Außergerichtl. Kosten d. Bekl. zu 1)
Kläger + DWB: 23 % gesamtsch.
Kläger: 27% allein
Außergerichtl. Kostes d. Bekl. zu 2)
Kläger: 50 % allein
Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 8.500 € festgesetzt.
Sooo..das erstmal dazu. Ich würde jetzt eine: 3100 (1,3 o. 1,6?), 3104 (1,2), 1003 (1,0) etc. abrechnen. Ich weiß nur nicht, ob ich für die DWK abgegrenzt etwas berechnen kann und welche Gebühren dann :
Ich würde auch am liebsten einfach eine Rechnung ans Gericht schicken, aber ob das so möglich ist, weiß ich leider auch nicht genau. In der Kanzlei kann mir auch keiner helfen
Ich wünsche euch schonmal vorab ein schönes Wochende
Abrechnung Klage,Widerklage,Drittwiderklage und Quotlung
- Baptistine
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Die Versicherung hat Euch doch mit Sicherheit ebenfalls mit der Vertretung beauftragt oder haben die andere Anwälte bestellt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Der Sachverhalt reicht noch nicht ganz für eine Antwort:
Welche Kostenquote ist im Vergleich vereinbart worden?
Wen habt ihr vertreten? Nur Kläger oder auch DWB? Danach richtet sich, ob 1,3 oder 1,6.
Ich gehe davon aus, dass in dem festgesetzten Streitwert die DWK mit enthalten ist. Falls nicht, musst du dafür noch Streitwertfestsetzung beantragen bzw. Erinnerung gegen den Beschluss einlegen.
Gegenüber den Mandanten rechnest du dann voll ab und die Kostenquotelung macht ja auf Antrag der Rechtspfleger, die musst du dann nur nachprüfen.
Welche Kostenquote ist im Vergleich vereinbart worden?
Wen habt ihr vertreten? Nur Kläger oder auch DWB? Danach richtet sich, ob 1,3 oder 1,6.
Ich gehe davon aus, dass in dem festgesetzten Streitwert die DWK mit enthalten ist. Falls nicht, musst du dafür noch Streitwertfestsetzung beantragen bzw. Erinnerung gegen den Beschluss einlegen.
Gegenüber den Mandanten rechnest du dann voll ab und die Kostenquotelung macht ja auf Antrag der Rechtspfleger, die musst du dann nur nachprüfen.
Grüße - sansibar
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- Baptistine
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Danke erstmal für die schnellen Antworten
Ja, die Versicherung hat uns mit der Vertretung beauftragt, also 1,6 ..danke
Im Beschluss steht sonst nur, dass die Kosten entsprechend den jweiligen Beteiligungen an Klage und Widerklage hälftig aufzuteilen sind.
Mit dem Streitwert denke ich auch, dass es der selbe Streitwert ist, mein Chef ist gerade nicht da. Aber wird wohl so sein^^
Also um abschließend festzuhalten, mache ich nur einen KFA mit den o.g. Nummern und der Rechtspfleger teilt dann alles auf?
Ja, die Versicherung hat uns mit der Vertretung beauftragt, also 1,6 ..danke
Im Beschluss steht sonst nur, dass die Kosten entsprechend den jweiligen Beteiligungen an Klage und Widerklage hälftig aufzuteilen sind.
Mit dem Streitwert denke ich auch, dass es der selbe Streitwert ist, mein Chef ist gerade nicht da. Aber wird wohl so sein^^
Also um abschließend festzuhalten, mache ich nur einen KFA mit den o.g. Nummern und der Rechtspfleger teilt dann alles auf?
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So einfach ist das jetzt auch nicht. Du kannst nicht einfach eine 1,6 VG aus den zusammengerechneten Werten nehmen, da die Versicherung ja an dem Klagestreitwert nicht beteiligt ist. Um das übersichtlicher zu halten (und entgegen dem Gesetzestext) rechne ich das dann wie folgt ab (oder nehme es halt in einen KFA auf):
1,3 VG Nr. 3100 aus zusammengerechnetem Wert
0,3 Erhöhung Nr. 1008 aus Wert der Widerklage
1,2 TG Nr. 3104 aus zusammengerechnetem Wert
1,0 EG Nr. 1003 aus zusammengerechnetem Wert
PTA
MwSt
Den Rest macht dann der Rechtspfleger.
1,3 VG Nr. 3100 aus zusammengerechnetem Wert
0,3 Erhöhung Nr. 1008 aus Wert der Widerklage
1,2 TG Nr. 3104 aus zusammengerechnetem Wert
1,0 EG Nr. 1003 aus zusammengerechnetem Wert
PTA
MwSt
Den Rest macht dann der Rechtspfleger.
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- 13
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Wie der Vorbeitrag.
Ein Fall der sog. Baumbachschen Formel, da mit unterschiedlicher Streitwertbeteiligung. Aber das ist - richtig festgestellt - Sache des Gerichts.
Ein Fall der sog. Baumbachschen Formel, da mit unterschiedlicher Streitwertbeteiligung. Aber das ist - richtig festgestellt - Sache des Gerichts.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Super, danke Anahid und 13
Ihr habt mir wirklich sehr geholfen! Die Baumbachschen Formel hatte ich vorher auch noch nicht gehört
Ihr habt mir wirklich sehr geholfen! Die Baumbachschen Formel hatte ich vorher auch noch nicht gehört
Ich habe mir jetzt alle verfügbaren Threads zu diesem Thema durchgelesen und bin immer noch nicht schlauer. Muss am Feiertag liegen.
Daher bitte ich um Mithilfe:
Wir vertreten:
1) Kläger und Widerbeklagten
2) Drittwiderbeklagten
(Also Kläger klagt 11.000€ ein, daraufhin Widerklage, dass der Kläger und der Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner 2000€ zahlen sollen)
Streitwert:
Klage 11.000 €
Wider/Drittwiderklage 2000€
Rechne ich dann:
1,6 VG aus 13.000 €
1,2 TG aus 13.000 €
oder
1,3 VG aus 11.000€
0,3 Erhöhung aus 2.000€
1,2 TG aus 13.000€
Danke schon mal!
Oder neue Idee:
1,3 VG aus 13.000€
0,3 Erhöhung aus 2.000€
1,2 TG aus 13.000€?
Daher bitte ich um Mithilfe:
Wir vertreten:
1) Kläger und Widerbeklagten
2) Drittwiderbeklagten
(Also Kläger klagt 11.000€ ein, daraufhin Widerklage, dass der Kläger und der Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner 2000€ zahlen sollen)
Streitwert:
Klage 11.000 €
Wider/Drittwiderklage 2000€
Rechne ich dann:
1,6 VG aus 13.000 €
1,2 TG aus 13.000 €
oder
1,3 VG aus 11.000€
0,3 Erhöhung aus 2.000€
1,2 TG aus 13.000€
Danke schon mal!
Oder neue Idee:
1,3 VG aus 13.000€
0,3 Erhöhung aus 2.000€
1,2 TG aus 13.000€?