Kostenausgleich auch gegenüber Mandanten?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nico_f
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
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Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter

#1

08.04.2015, 09:35

Hallo zusammen,

wir hatten bei einer Abtretungsgeschichte eine Klage und eine Drittwiderklage gegen den Zedenten. Wir haben Zedent und Zessionar vertreten. Im KFB hat das Gericht nun einen Kostenausgleich vorgenommen. Nach dieser Entscheidung : http://www.jusmeum.de/urteil/olg_stuttg ... 1c4?page=1 sind die Kosten aber getrennt festzulegen. Wobei die Frage nach den Interessen der Parteien nicht einfach zu beantworten ist. Hier gingen jedenfalls alle von einer wirksamen Abtretung aus. Daher kann man den Kostenausgleich wohl schon so vertreten. Wie rechne ich das jetzt gegenüber den Mandanten ab? Muss ich da auch einen Kostenausgleich vornehmen oder kann ich die getrennt abrechnen? Muss ich das genauso sehen wie das Gericht?

Vielen Dank für Ideen. Man findet echt wenig dazu...
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