Wieviel Erstberatungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hedi
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#1

31.03.2015, 20:10

Hallo Leute! Nur mal interessenshalber. Wie wird es so in eurer kanzlei gehandhabt? Rechnet ihr grundsätzlich 190 EUR Erstberatungsgebühr ab oder auch mal weniger?

lg
Jupp03/11

#2

31.03.2015, 20:32

Hedi hat geschrieben:Hallo Leute! Nur mal interessenshalber. Wie wird es so in eurer kanzlei gehandhabt? Rechnet ihr grundsätzlich 190 EUR Erstberatungsgebühr ab

nein

oder auch mal weniger?

ja

lg
Alegría
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#3

01.04.2015, 08:39

Wir unterschreiten die € 190,-- eigentlich nicht. In der Regel dauert so ein Beratungstermin auch mindestens eine Stunde, wenn nicht länger, meistens gab es davor auch schon ein Telefonat mit dem RA und alles drunter wäre eigentlich nicht rentabel für uns.
sansibar
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#4

01.04.2015, 11:25

Wir nehmen das ernst mit der Höchstgrenze und bleiben auch öfter drunter.
Grüße - sansibar
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Anahid
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#5

01.04.2015, 12:03

Wir ermitteln zunächst, welche Gebühren nach altem Recht angefallen wären, d.h. bei streitwertabhängigen Beratungen 0,5 Gebühr nach dem Wert. Wenn die unter 190,00 € liegt, wird auch nur diese geltend gemacht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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