Kostenausgleichung im PKH-Verfahren
Verfasst: 19.03.2015, 18:39
Hallo,
ich habe da mal eine Frage
Folgender Fall:
Wir vertreten den Kläger in einem Prozess in dem PKH bewilligt wurde. Das Verfahren ist nun abgeschlossen, eingeklagt wurden 2500,00 Euro, Urteil lautet über 1500,00 Euro.
Kostengrundentscheidung lautet nun: Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 56% und die Beklagten als Gesamtschuldner 44% zu tragen.
Wie muss ich jetzt die Kosten beantragen?
Mache ich einen Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO (oder besser § 126 ZPO?) und parallel dazu einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung gegen die Staatskasse?
Wenn ja muss ich dann in dem Kostenantrag darauf hinweisen, dass ich die Festsetzung der PKH-Gebühren ebenfalls beantragt habe?
Muss ich überhaupt beide anträge gleichzeitig stellen oder nacheinander?
Ich hatte so einen Fall noch nicht, wir haben allgemein wenig PKH-Sachen.
Vielen Dank im Voraus!
Schönen Abend allen
Diana
ich habe da mal eine Frage
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Folgender Fall:
Wir vertreten den Kläger in einem Prozess in dem PKH bewilligt wurde. Das Verfahren ist nun abgeschlossen, eingeklagt wurden 2500,00 Euro, Urteil lautet über 1500,00 Euro.
Kostengrundentscheidung lautet nun: Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 56% und die Beklagten als Gesamtschuldner 44% zu tragen.
Wie muss ich jetzt die Kosten beantragen?
Mache ich einen Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO (oder besser § 126 ZPO?) und parallel dazu einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung gegen die Staatskasse?
Wenn ja muss ich dann in dem Kostenantrag darauf hinweisen, dass ich die Festsetzung der PKH-Gebühren ebenfalls beantragt habe?
Muss ich überhaupt beide anträge gleichzeitig stellen oder nacheinander?
Ich hatte so einen Fall noch nicht, wir haben allgemein wenig PKH-Sachen.
Vielen Dank im Voraus!
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Schönen Abend allen
Diana