Hallo zusammen,
habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag vorliegen, wonach die Gegenseite eine Geschäftsgebühr unter Anrechnung auf die Verfahrensgebühr geltend macht.
Hier liegt folgender Sachverhalt vor:
Mandant hat einen Mahnbescheid erhalten, in welchem die Hauptforderung und die Verfahrenskosten für den MB sowie die Zinsen der Hauptforderung geltend gemacht werden. Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt und es folgte die Anspruchsbegründung der Gegenseite. In der Anspruchsbegründung wurde ebenfalls nur die Hauptforderung eingeklagt.
Nun meine Frage:
Kann hier eine Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsantrag mit berücksichtigt werden oder muss ich dies monieren?
Kostenfestsetzung Geschäftsgebühr
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Liebe Grüße Strohblume
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Definitiv monieren!
Die Geschäftsgebühr ist keine Gebühr, die dem Kostenfestsetzungsverfahren unterliegt. Wer diese erstattet haben will, muss sie als Nebenforderung im Klageverfahren/Mahnverfahren geltend machen. Festgesetzt werden nur Kosten, die im gerichtlichen Verfahren, also nach Teil 3 VV RVG, entstanden sind. Ausnahme: Sozialrecht. Da geht das wohl, habe ich mir heute morgen erklären lassen....
Die Geschäftsgebühr ist keine Gebühr, die dem Kostenfestsetzungsverfahren unterliegt. Wer diese erstattet haben will, muss sie als Nebenforderung im Klageverfahren/Mahnverfahren geltend machen. Festgesetzt werden nur Kosten, die im gerichtlichen Verfahren, also nach Teil 3 VV RVG, entstanden sind. Ausnahme: Sozialrecht. Da geht das wohl, habe ich mir heute morgen erklären lassen....
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Mir war es auch so ... vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Liebe Grüße Strohblume
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What else could I do?! -> korrigieren oder monieren - je nachdem auf welcher "Seite" man sitzt.
Die Geschäftsgebühr gehört nicht in den Kostenfestsetzungsantrag.
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Wieso werden wissentlich falsche Anträge gestellt? :twisted:
Ich könnte jedesmal platzen, wenn ich Festsetzungsanträge zur Stellungnahme bekomme, in welchen die GeschG enthalten ist. Sinnlose Arbeit.
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Weil ihr Chef meint, dass er Recht hat. Und wenn der Chef das so will und meint im Recht zu sein, kommt man da eben nicht gegen an.Liesel hat geschrieben:Wieso werden wissentlich falsche Anträge gestellt? :twisted:
Ich könnte jedesmal platzen, wenn ich Festsetzungsanträge zur Stellungnahme bekomme, in welchen die GeschG enthalten ist. Sinnlose Arbeit.
Mich ärgert das auch immer, allerdings reicht da ja der kurze Satz, dass die GG nicht festsetzbar ist. Ich freu mich dann eher daran, dass ich denen für den falschen Antrag einen"reinwürgen" kann.
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