Verdienstausfall/Ermittlungskosten festsetzbar?
- Liesel
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Dann würde ich hinsichtlich 2. nicht monieren, sofern die angemeldeten Kosten nachvollziehbar sind und korrekt berechnet wurden.
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Er hat dazu eine Verdienstausfallbestätigung seines Arbeitgebers = Beklagter zu 1- vorgelegt. Der Verdienstausfall stimmt nach dieser Bestätigung.Liesel hat geschrieben:Dann würde ich hinsichtlich 2. nicht monieren, sofern die angemeldeten Kosten nachvollziehbar sind und korrekt berechnet wurden.
- Soenny
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Ich würde zunächst mal klären lassen, ob der Zeuge, da er ja scheinbar vom Gericht offiziell geladen war, nicht schon die Zeugenentschädigung über die Staatskasse erhalten hat, die dann sowieso über die Gerichtskosten abgerechnet wird. Ich hätte Bedenken, daß hier doppelt kassiert werden soll, einmal über die Zeugenentschädigung und einmal über die Kosten des weiteren Beklagten, sofern der RA beide Beklagte vertreten hat.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Das ergibt sich ja aus der Gerichtskostenabrechnung.
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