Verdienstausfall/Ermittlungskosten festsetzbar?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#11

12.03.2015, 17:11

Dann würde ich hinsichtlich 2. nicht monieren, sofern die angemeldeten Kosten nachvollziehbar sind und korrekt berechnet wurden.
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Jupp03/11

#12

12.03.2015, 19:52

Liesel hat geschrieben:Dann würde ich hinsichtlich 2. nicht monieren, sofern die angemeldeten Kosten nachvollziehbar sind und korrekt berechnet wurden.
Er hat dazu eine Verdienstausfallbestätigung seines Arbeitgebers = Beklagter zu 1- vorgelegt. Der Verdienstausfall stimmt nach dieser Bestätigung.
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Soenny
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#13

12.03.2015, 20:46

Ich würde zunächst mal klären lassen, ob der Zeuge, da er ja scheinbar vom Gericht offiziell geladen war, nicht schon die Zeugenentschädigung über die Staatskasse erhalten hat, die dann sowieso über die Gerichtskosten abgerechnet wird. Ich hätte Bedenken, daß hier doppelt kassiert werden soll, einmal über die Zeugenentschädigung und einmal über die Kosten des weiteren Beklagten, sofern der RA beide Beklagte vertreten hat.
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#14

13.03.2015, 09:35

Das ergibt sich ja aus der Gerichtskostenabrechnung.
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#15

13.03.2015, 10:12

die man aber oft erst viel später bekommt ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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