Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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vinya
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#1

06.03.2015, 12:52

Hallo zusammen,

habe hier mal wieder eine knifflige Aufgabe liegen.

Unser Mandant war Beigeladener in einem Vergabenachprüfungsverfahren, der Antrag wurde abgewiesen, im Beschluss steht, dass die Antragstellerin die Aufwendungen des Beigeladenen trägt.

Schreibe ich da jetzt einen KFA an die Vergabekammer? Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 + TK-Pauschale? Was nehme ich als Streitwert? Die im Beschluss festgesetzte Gebühr, die für das Verfahren zu zahlen ist, entspricht doch eher den Gerichtskosten, oder? Wie sieht es mit den Paragraphen für Festsetzung und Verzinsung? Die §§ 103/104 ZPO gelten hier eher nicht oder? Ich habe bisher gefunden § 128 GWB und § 80 VwVfG. Aber so wirklich schlau macht mich das nicht.

Fragen über Fragen, und das Freitags... :kopfkratz
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
sterndl
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#2

06.03.2015, 23:11

Hallo,

wir haben noch nie die Kosten vor der Vergabekammer festsetzen lassen, ich weiß gar nicht ob das gehen würde. Wir schreiben an die Gegenseite bzw. deren Bevollmächtigte mit Kostenberechnung (netto) und fordern aufgrund der Kostentragungspflicht im Beschluss zur Zahlung auf. Wenn es einen Termin gab, auf jeden Fall eine Geschäftsgebühr zwischen 2,0 und 2,3, weil es ja keine Terminsgebühr gibt, + Auslagenpauschale und ggf. Reisekosten.

Die Gebühr der Kammer richtet sich nach einer extra Tabelle, die hat mit euren Gebühren nichts zu tun.

Streitwert sind 5 % der Bruttoauftragssumme des Antragstellers (lässt sich dem Submissionsprotokoll entnehmen, nur auf brutto und netto achten), § 50 Abs. 2 GKG analog.

Ich hoffe das hilft dir weiter.
vinya
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#3

20.03.2015, 09:47

Hallo,

sorry, ich war dann erstmal ne Weile krank.

Danke für die Erklärung! Das klingt alles plausibel. :thx
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