Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Juliane1985
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#1
04.03.2015, 10:30
Hallöchen,
ich habe mal eine Frage. Wir haben hier einen Beschluss in welchen steht " Es soll sodann davon abgesehen werden, den Angeschuldigten Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen aufzuerlegen (§74 JGG)."
Kann ich das so verstehen, dass ich trotz dessen eine Abrechnung ggü. unseren Mandanten machen kann?? Bin gerade etwas verwirrt ...
Liebe Grüße
Juliane
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#2
04.03.2015, 11:15
Wenn es keine Beiordnung gab, ja. Bei der Entscheidung nach §74 JGG geht es um die gerichtlichen Kosten und Auslagen.
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Juliane1985
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#3
04.03.2015, 11:19
danke
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Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Pepples
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#4
04.03.2015, 11:20
Hallo Themenstarter/in ![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist
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Vielen Dank,
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