Einigungsgebühr bei elterl. Sorge???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

03.03.2015, 14:11

Hallo,

in einer Sache wegen elterlicher Sorge wurde sich dahingehend geeinigt, dass das Kind beim Vater verbleiben soll. Löst das die Einigungsgebühr aus?
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Adora Belle
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#2

03.03.2015, 14:12

Kommt drauf an, ob vorher Streit bestand.
SSchall
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#3

03.03.2015, 14:15

ja, schon. Es ging ja in der Sache eigentlich nur darum, wo das Kind jetzt bleibt. Vielleicht warte ich einfach besser das Protokoll ab, weil da was genaueres drin steht...
KaRaSch
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#4

05.03.2015, 15:16

Ich frage in solchen Angelegenheiten einfach schnell bei der Chefin nach, wenn dies nicht aus ihrem Terminszettel hervorgeht. Die weiß ja am besten, ob und was im Termin vereinbart wurde. Grundsätzlich warte ich aber immer das Protokoll ab, bevor ich abrechne. Man weiß ja nie.
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