Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dasydasy
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#1
03.03.2015, 12:47
Hey Ihr lieben,
habe ein Problem wie ich abrechne weiß ich, nur nicht wo
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
. Eigentl. immer das I. instanzliche Gericht, aaaaber habe gerade eine VKH-Bewilligung für die Beschwerde des OLGs gesehen. Wo rechne ich nun das Beschwerdeverfahren ab?
Danke
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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Liesel
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#2
03.03.2015, 12:55
Erstinstanzliches Gericht
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dasydasy
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#3
03.03.2015, 12:57
OK mich hat nämlich die VKH-Bewilling des OLGs irritiert. Ich danke Dir.....
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Liesel
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#4
03.03.2015, 13:00
Die Bewilligung erfolgt immer durch das für den jeweiligen Verfahrensabschnitt zuständige Gericht.
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KaRaSch
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#5
05.03.2015, 15:18
Schließe mich Liesel an. Immer das Gericht I. Instanz.