Huhu,
ich habe da mal eine Frage. Ich darf hier eine schöne arbeitsrechtliche Angelegneheit abrechnen. Laut Vergleich setzt das Gericht den GSTW auf 5.307,18 EUR für das Verfahren und für den Vergleich auf 5.660,99 EUR fest.
Jetzt müsste ich doch wie folgt abrechnen:
1,3 VFG aus 5307,18
08, VFG aus 353,81 (Differenz aus 5.660,99 und 5.307,18)
HW
1,2 TMG aus 5.660,99
1.0 ENGG aus 5.307,18
1,5 ENGG aus 353,81
seh ich das richtig?