ich hab da mal wieder ein kleines problem. das hatte ich so noch nie....
gegen unsere mandantschaft wurde ein mahnverfahren von privat angestrengt. gegen den mahnbescheid haben wir widerspruch eingelegt. die klagepartei hat dann einen anwalt eingeschaltet. dieser hat die anspruchbegründung gefertigt und einen termin wahrgenommen. danach hat sie sich selbst vor dem ag vertreten. auch für den zweiten termin. das verfahren ist nun beendet, die quotelung beträgt 1/4 klägerseite, 3/4 wir.
die klägerseite hat nun einen kostenfestsetzungsantrag gestellt - privat. hierbei macht sie geltend:
gerichtsgebühren (rechnungen beigelegt)
formular für mahnbescheid (rechnung von mcpaper beigelegt)
rechtsanwaltskosten (kostenvorschussrechnung beigelegt)
fahrkosten zu den terminen (satte 16,00€ !!!!)
kopierkosten (20,00 €)
postpauschale (20,00 €)
jetzt zu meiner frage: aus dem jveg werd ich ehrlich gesagt nicht so richtigt schlau....
inwieweit sind die ra-kosten noch erstattungsfähig?
inwieweit können kopiekosten von privat geltend gemacht werden?
gibt es für privat überhaupt eine postpauschale?
bei den fahrtkosten werde ich auf jeden fall bemängeln, dass kein beleg dabei ist. aber die erscheinen mir dennoch sehr überhöht (vielleich hat sie ein taxi genommen). ich hab mal nachgesehen. es hätten auch locker die öffentlichen verkehrsmittel gereicht und sie wäre in einer halben stunde dagewesen!
ich finde den kfa eigentlich ne ziemlich frechheit. weiß halt nur nicht genau, wie ich das vor gericht begründen kann.
ich danke euch für eure hilfreichen kommentare!
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