Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen:
Wir beantragen einen Mahnbescheid; der Antragsgegner legt Widerspruch ein, es folgt eine Aufforderung die Gerichtskosten an das zuständige Amtsgericht zu zahlen.
Da die Gegenseite aber nach Widerspruch gezahlt hat, wurden die Gerichtskosten noch nicht überwiesen.
Wieviele Gerichtskosten fallen hier an? Die 0,5 für das Mahnverfahren oder bereits eine 1,0?
Antragsgegner legt Widerspruch gegen MB ein, Zahlung erfolgt
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0,5, mehr als das Mahnverfahren hat das Gericht ja nicht gemacht.
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