Kosten der Säumnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#1

25.02.2015, 17:06

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Vollstreckungsbescheid beantragt, hiergegen wurde von der Gegenseite Einspruch eingelegt. Verfahren wurde sodann mit Klageabweisung erledigt.

Kostentragungspflicht:

Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, ausgenommen die Kosten der Säumnis, die trägt der Beklagte.

Welche Kosten / Gebühren können wir gegen den Gegner festsetzen lassen? Was sind die Kosten der Säumnis? Gerichtskosten für das Klageverfahren oder was ist gemeint? Festsetzung der Gerichtskosten?!

Ich bin da echt planlos gerade
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17543
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

25.02.2015, 17:09

Die Kosten der Säumnis sind in Deinem Fall die Kosten des Vollstreckungsbescheids, der ja wie ein Versäumnisurteil gesehen wird.

Die Gebühr 3308 ist auch nicht auf die Verfahrensgebühren des Streitverfahrens anzurechnen, sodass Du also einen Festsetzungsantrag über die 3308 zzgl. Auslagen und ggf. Mehrwertsteuer (wenn Euer Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist) stellen kannst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#3

25.02.2015, 17:16

ahaaaaaaaaaaaa :) recht herzlichen Dank!

Aber Gerichtskosten kann ich dann nicht festsetzen lassen oder ? die gehören ja zum Rechtsstreit
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

25.02.2015, 17:26

Isolierte Gerichtskosten für den VB fallen keine an, daher können GK vorliegend keine Säumniskosten sein.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
robinsfee
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 22.08.2016, 15:56
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#5

14.07.2021, 12:15

Achtung: die Kosten für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides sind regelmäßig keine Kosten der Säumnis !!!

Siehe AG Halle Beschl. v. 29.09.2009 95 C 3033/09
Antworten