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Kosten der Säumnis

Verfasst: 25.02.2015, 17:06
von Plumbum
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Vollstreckungsbescheid beantragt, hiergegen wurde von der Gegenseite Einspruch eingelegt. Verfahren wurde sodann mit Klageabweisung erledigt.

Kostentragungspflicht:

Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, ausgenommen die Kosten der Säumnis, die trägt der Beklagte.

Welche Kosten / Gebühren können wir gegen den Gegner festsetzen lassen? Was sind die Kosten der Säumnis? Gerichtskosten für das Klageverfahren oder was ist gemeint? Festsetzung der Gerichtskosten?!

Ich bin da echt planlos gerade

Re: Kosten der Säumnis

Verfasst: 25.02.2015, 17:09
von Anahid
Die Kosten der Säumnis sind in Deinem Fall die Kosten des Vollstreckungsbescheids, der ja wie ein Versäumnisurteil gesehen wird.

Die Gebühr 3308 ist auch nicht auf die Verfahrensgebühren des Streitverfahrens anzurechnen, sodass Du also einen Festsetzungsantrag über die 3308 zzgl. Auslagen und ggf. Mehrwertsteuer (wenn Euer Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist) stellen kannst.

Re: Kosten der Säumnis

Verfasst: 25.02.2015, 17:16
von Plumbum
ahaaaaaaaaaaaa :) recht herzlichen Dank!

Aber Gerichtskosten kann ich dann nicht festsetzen lassen oder ? die gehören ja zum Rechtsstreit

Re: Kosten der Säumnis

Verfasst: 25.02.2015, 17:26
von Liesel
Isolierte Gerichtskosten für den VB fallen keine an, daher können GK vorliegend keine Säumniskosten sein.

Re: Kosten der Säumnis

Verfasst: 14.07.2021, 12:15
von robinsfee
Achtung: die Kosten für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides sind regelmäßig keine Kosten der Säumnis !!!

Siehe AG Halle Beschl. v. 29.09.2009 95 C 3033/09