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RA Kosten bei § 240 ZPO

Verfasst: 24.02.2015, 12:32
von Karina63
Hallo, könnt ihr mir noch mal helfen?
Welche RA Kosten kann ich abrechnen:
Wir vertreten den Beklagten, haben uns bestellt + Verteidigungsanzeige + Klageabweisung gestellt,es wurde terminiert aber weiter kam es nicht, da
das Verfahren wg. § 240 ZPO (Insoantrag) unterbrochen wurde. (Unser Mandant/Beklagter hat Inso-antrag gestellt)
Ich würde jetzt nur die 1,3 VG abrechnen + Auslagen + MWSt
Ist das richtig so?

Re: RA Kosten bei § 240 ZPO

Verfasst: 24.02.2015, 12:45
von Anahid
Ja, mehr gibt es da derzeit nicht.