RA Kosten bei § 240 ZPO
Verfasst: 24.02.2015, 12:32
Hallo, könnt ihr mir noch mal helfen?
Welche RA Kosten kann ich abrechnen:
Wir vertreten den Beklagten, haben uns bestellt + Verteidigungsanzeige + Klageabweisung gestellt,es wurde terminiert aber weiter kam es nicht, da
das Verfahren wg. § 240 ZPO (Insoantrag) unterbrochen wurde. (Unser Mandant/Beklagter hat Inso-antrag gestellt)
Ich würde jetzt nur die 1,3 VG abrechnen + Auslagen + MWSt
Ist das richtig so?
Welche RA Kosten kann ich abrechnen:
Wir vertreten den Beklagten, haben uns bestellt + Verteidigungsanzeige + Klageabweisung gestellt,es wurde terminiert aber weiter kam es nicht, da
das Verfahren wg. § 240 ZPO (Insoantrag) unterbrochen wurde. (Unser Mandant/Beklagter hat Inso-antrag gestellt)
Ich würde jetzt nur die 1,3 VG abrechnen + Auslagen + MWSt
Ist das richtig so?