Gebühren Beschwerdeverfahren auch b. Rücknahme d. Beschwerde
Verfasst: 23.02.2015, 11:52
Juhu ihr lieben,
ich hab da mal eine kurze Frage:
Wir hatten ein Eilverfahren, es ging um die Wiederherstellung der Wasserversorgung.
Bevor es zum Hauptverfahren kam, haben beide Seiten die Sache für erledigt erklärt.
Das Gericht hat die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Beide Seiten haben Beschwerde gegen diese Kostenentscheidung eingelegt.
Kann ich hier eine 0,5 er Gebühr nach Nr. 3.500 VV abrechnen, auch wenn wir letztlich die Beschwerde zurückgenommen haben. (Das Gericht teilte mit, dass wohl der Beschwerdegegenstand gem. § 91 a ZPO nicht erreicht wurde)
Vielen Dank schonmal =)
ich hab da mal eine kurze Frage:
Wir hatten ein Eilverfahren, es ging um die Wiederherstellung der Wasserversorgung.
Bevor es zum Hauptverfahren kam, haben beide Seiten die Sache für erledigt erklärt.
Das Gericht hat die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Beide Seiten haben Beschwerde gegen diese Kostenentscheidung eingelegt.
Kann ich hier eine 0,5 er Gebühr nach Nr. 3.500 VV abrechnen, auch wenn wir letztlich die Beschwerde zurückgenommen haben. (Das Gericht teilte mit, dass wohl der Beschwerdegegenstand gem. § 91 a ZPO nicht erreicht wurde)
Vielen Dank schonmal =)